Mitglied inaktiv
Hallo ich habe eine Frage Angenommen, Partei A schaltet gegen Partei B einen Anwalt ein, weil Partei B Partei A Geld schuldet. Partei A weiß gewisse Dinge über Partei B, die allerdings in der Vergangenheit liegen. Partei B bezahlt (Anwaltskostennatürlich auch) und das thema ist erledigt. Dann kommt Partei C und versucht, über das Gericht das Sorgerecht für das Kind von Partei B und C zu bekommen, das momentan noch bei Partei B liegt. Partei C informiert sich beim Anwalt von partei A über die Vergangenheit von Partei B, und bekommt von denen sogar Beweismittel gegen partei B (allerdings aus der Vergangenheit) - darf der Anwalt von Partei A das überhaupt sagen/weitergeben? - sind vergangene Sachen relevant beim Thema Sorgerecht (mein ehemaliger Sachbearbeiter beim Jugendamt sagt NEIN, die aktuelle Sachbearbeiterin vom aktuellen Jugendamt ist leider im uralub bis 14.9.) Über eine Antwort ihrerseits würde ich mich sehr freuen Liebe Grüße Laura-Marie Niggemann
Hallo, sorray-gegen andere Kollegen darf ich nichts äußern -Standesrecht... Liebe Grüsse, NB
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