Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Dienststelle: Ärger mit Dienstpflicht, Immunstatusbestimmung und Datenschutz

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Dienststelle: Ärger mit Dienstpflicht, Immunstatusbestimmung und Datenschutz

Frau Grüning

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Hallo Frau Bader, ich bin Lehramtsreferendarin, also Beamtin auf Wiederruf beim Land Niedersachsen. Kürzlich habe ich meinem Studienseminar und meiner Schulleitung die Schwangerschaft bekannt gegeben und eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt. Leider ist, für mich, die Informationslage, eine Schwangerschft während des Referendariats betreffend, sehr dünn und ich habe das Gefühl, meine Vorgesetzen stellen sich absichtlich quer. Weil ich in der Grundschule arbeite, muss der Immunstatus bezügl. verschiedener Kinderkrankheiten bestimmt werden. Genau dort setzt der Ärger an, den ich seit nunmehr drei Wochen habe: 1. Statt mich vom Dienst in der Schule zu befreihen, muss ich mich krankschreiben lassen, damit ich auf einer rechtlichen Grundlage zu Hause bleibe (wo ich Krümel keiner Gefahr bzügl. Kinderkrankheiten aussetze) und man mir nicht unterstellen kann, meine Dienstpflicht zu verletztén. Ich bin ja aber garnicht krank - nur schwanger, Ich müsste für die Dauer des unklaren Immunstatus einfach vom Dienst in der Schule befreit werden. Dann könnte ich auch an den Seminarveranstaltungen teilnehmen, die ich aus Versicherungsschutzgründen während einer Krankschreibung nicht besuchen kann. 2. Man will mir die Laboruntersuchungen für den Immunstatus nicht direkt bezahlen oder vom Amtsarzt durchführen lassen. Ich soll mir von meinen Vorgesetzen eine Gefährdungsbeurteilung (da weiß auch niemand recht Bescheid und es fühlt sich auch niemand verantwortlich) ausstellen lassen, das Labor durchführen lassen, das Geld dafür vorstrecken und die Rechnung bei der Beihilfestelle einreichen. Die Rechnung beliefe sich ca. auf 300 € bis 400 €, 1/3 meiner monatl. Bezüge!!! Das kann ich kaum leisten, würde es aber letzendlich doch tun, damit der Ärger ein Einde hat und ich ruhigen Gewissens wieder in die Schule kann´, ohne Krümel zu gefährden. 3. Die Schulleitung und wahrscheinlich auch das Studienseminar verlangen, sich Teile meines Mutterpasses kopieren zu können. Welche Seite(n) kopiert werden soll(en), sagt man mir nicht. Ich habe damit ein Problem, denn im Mutterpass stehen m. E. sensibele medizinische Daten, die ich mit meinen Vorgesetzen nicht teilen möchte. Im Umschlag des Mutterpasses steht zudem, dass der Arbeitnehmer keine Einsichtnahme verlangen darf - hier soll sogar kopiert werden! Verhält es sich im Beamtenverhältnis anders als bei nichtstaatlichen Arbeitgebern? Wie kann ich gegen all diese, wie ich finde, Ungerechtigkeiten und Dreistigkeiten vorgehen? Was muss ich mir gefallen lassen, wogegen soll ich mich wehren? Ist ein Rechtsbeistand angebracht oder wäre das übertrieben? Habe ich irgendeine Möglichkeit, die Mobiltelefonkosten (wir sind kürzlich umgezogen und haben kein Festnetzt) für die viele Telefoniererei bezüglich dieses Ärgers zurück zu bekommen oder bleibe ich auf meiner 80€ Rechnung, die normalerweise halb so hoch ist, sitzen? Es grüßt ganz herzlich, Frau Grüning


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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