Pierro
Ich habe vor, Mitte März 2018, Zwei Monate Elternzeit zu nehmen. Dies habe ich schriftlich meinem Arbeitgebern eingereicht. Nun verlangen meine Chefs, dass ich ein Schreiben unterschreiben soll. In diesem Schreiben geht es um die Rufbereitschaft, falls etwas technisches ausfällt und meine Kolleginnen dies nicht von selbst beheben können. D.h., ich verpflichte mich vor Ort zu kommen und technische Probleme zu beheben. Das klingt mir etwas nach Unrecht. Ich fühle mich als Arbeitnehmer gekränkt und ausgenutzt. Ich verwalte in diesem Unternehmen alles technische und bin schlecht ersetzbar. Höchstens eine IT Firma könnte mich ersetzen, was dem Arbeitgeber viel Zeit und Geld kostet. Somit wird nun von mir verlangt, dass ich zwei meiner Kolleginnen in die technische Materie einarbeite, damit ich in meiner Abwesenheit teilweise ersetzt werden kann. Wie gesagt, dafür muss ich ebenfalls unterschreiben. Was habe ich für Rechte, falls ich mich weigere dies zu unterschreiben? Besten Dank. Mit freundlichen Grüßen.
Hallo, Elternzeit ist Elternzeit, dazu kann er Sie nicht zwingen. Andererseits ist es natürlich zulässig, dass er möchte, dass Sie andere Mitarbeiter einarbeiten. wichtig ist natürlich auch die Frage, wie häufig es vorkommen würde, dass er sie ruft und wie schlimm der Ausfall für die Firma ist. Ich würde mit ihm reden würde ihm sagen, dass kein Anspruch besteht, Sie jedoch im Notfall der Notfälle bereit sind, zu kommen, wenn es Ihnen möglich ist und dies nach der Elternzeit separat vergütet wird. Liebe Grüße NB
chrissicat
In Abhängigkeit des Geburtsdatum deines Kindes hast du das Recht auf Elternzeit. Dein Arbeitgeber kann dich nicht zur Rufbereitschaft während der Elternzeit verpflichten. Zur Einarbeitung anderer Mitarbeiter/innen während deiner Beschäftigung kann er dich durchaus "zwingen" bzw. ein "einfaches" Anordnen reicht da aus, dies obliegt dem Direktionsrecht des Arbeitgebers. Aber vielleicht könnt ihr euch ja gütig einigen! Das ist immer der beste Weg, vor allem dann, wenn man auch nach der Elternzeit noch dort arbeiten möchte. Unabhängig von den Rechten oder Pflichten: wäre diese "Rufbereitschaft" denn wirklich so schlimm? Kommen solche Notfälle häufig vor?
cube
Hi! Wie chrissicat schon sagte: zwingen zur Rufbereitschaft können sie dich nicht. EZ ist EZ - ebenso wie Urlaub nUrlaub ist. Das dein AG im Zweifelsfall eine externe Firma beauftragen muss, ist sein Problem - nicht deines. Kollegen einzuarbeiten ist dagegen natürlich normal und ja auch in deinem Interesse. Ich finde jedoch die Art und Weise deines AG´s nicht in Ordnung. Er hätte ja auch freundlich fragen können, ob du im Zweifelsfall auch angerufen werden kannst. Sich alles schriftlich bestätigen zu lassen - selbst die üblich Einarbeitung von Kollegen - hört sich für mich nach einem schlechten AG/AN-Verhältnis an. Welche rechtlichen Konsequenzen ein Nicht-Unterschreiben hat, kann ich nur vermuten - deshalb überlasse ich lieber F. Bader darauf zu antworten :-)
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