Liebe Frau Bader,
Ich bin (verbeamtete) Lehrerin und möchte gerne nach der Geburt unserer Tochter (ET 1.6.19) ein Jahr lang Elternzeit nehmen und dann, wenn auch der Elterngeld-Anspruch endet, wieder (mit reduzierter Stundenzahl) arbeiten. Meiner Kollegin, bei der die gleiche Situation in diesem Jahr vorliegt, wurde gesagt, sie brauche nicht meinen, noch in diesem Schuljahr zurück zu kehren, so dass sie bis zum Ende der Sommerferien (also ca 2,5 Monate) gar kein Einkommen hat. Nun könnten wir uns dies definitiv nicht leisten, da mein Mann nicht genug verdient, um das auszugleichen. Kann mein Schulleiter mich denn wirklich zwingen, länger Elternzeit zu nehmen, nur weil er dann nicht einen neuen Stundenplan für das Kollegium/die Klassen erstellen muss? (Macht es einen Unterschied bei privaten Schulen?) oder kann ich darauf bestehen, nach einem Jahr meine Elternzeit zu beenden?
Viele Grüße
Milu
von
milu89
am 16.03.2019, 00:15
Antwort auf:
Darf mein Schulleiter das Ende meiner Elternzeit ablehnen?
Hallo,
Schulrecht ist Landesrecht - das kann man allgemein nicht beantworten, sondern müsste die indiv. Landesvorschriften kennen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.03.2019
Antwort auf:
Darf mein Schulleiter das Ende meiner Elternzeit ablehnen?
welches bundesland arbeitest du?
ist die betreuung des kindes SICHER?
wenn du jahresweise nimmst, ich rede hier von bawü, dann endet deine elternzeit eben nach eiem jahr. dann greift die ferienregelung NICHT. ABER wenn du die elternzeit bewusst so legst, dass das ende einen tag vor den sommerferien wäre, geht das nicht. außer eben vom geburtsdatum ausgehend.
dein schulleiter kann da gar nix ablehnen da es nicht ihm obliegt, sondern dem schulamt, welches die elternzeit verfügt. :-) wenn deine elternzeit also am 31.5.20 endet nach einem jahr, wirst du DANACH ab 1.6.20 arbeiten. und auch so bezahlt. selbst wenn das nur ein paar tage sind und dann ferien. da es eben ein jahr auf den tag genau is. ich würde mir das aber überlegen ob du das so machst. willst du vollzeit wiederkommen? du darfst während der eltenrzeit mit einem dep von 7 bis 20 h arbeiten. dann würde ich zwei jahre machen und die teilzeit in der elternzeit. außer du willst mehr als 20. dann gehts nur ohne elternzeit
von
mellomania
am 16.03.2019, 08:18
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Darf mein Schulleiter das Ende meiner Elternzeit ablehnen?
beenden geht nur auf einen tag vor einem neuen mutterschutz. auch als lehrerin. du bist flexibler wenn du zwei jahre anmeldest und in der elternzeit tz arbeitest da du dein deputat ändern kannst dann. du müsstest jetzt im dez ja dein deputat für nach der elternzeit melden und bist dann das ganze jahr dran gebunden. da kannst nix ändern. während der elternzeit jedoch schon :-)
von
mellomania
am 16.03.2019, 08:29
Antwort auf:
Darf mein Schulleiter das Ende meiner Elternzeit ablehnen?
Wie oben geschrieben. Du hast ein Recht genau nach einem Jahr Elternzeit zurück zu kommen. Erster Arbeitstag ist also der erste Geburtstag deines Kindes. Eine Verlängerung um auch nur einen Tag (um am ersten Geburtstag beim Kind sein zu können) kann so kurz vor den Sommerferien zur Ablehnung führen.
Allerdings hast du keinen Anspruch auf deine Stammschule, sondern kannst abgeordnet werden an eine andere Schule. Was ich für wahrscheinlich halte bei der Einstellung deines Chefs. Er meldet, dass er keinen Bedarf hat und es gibt genügend Schulen die unterbesetzt sind. Darauf würde ich mich also einstellen.
von
Ally79
am 16.03.2019, 09:36
Antwort auf:
Darf mein Schulleiter das Ende meiner Elternzeit ablehnen?
richtig. daher musst du das vorher klären damit du dein deputat entsprechend des fahrtweges abchecken kannst. ich würde aber wie gesgat echt zwei jahre machen dann bist flexibel. so ohne elternzeit eine teilzeit machen...wenn irgendwas is mit kita etc bist du am kürzeren hebel..du kannst nicht von heute auf morgen in die elternzeit zurück, hast das ganze jahr das gemeldete dep am hacken...überleg dir das
von
mellomania
am 16.03.2019, 10:02