kasiasophie
Sehr geehrte Frau Bader, nachdem ich unseren Sohn im Januar still auf die Welt bringen musste, bin ich nun wieder schwanger. Sowohl meine Frauenärztin , als auch meine Psychotherapeutin haben ganz klar ausgesprochen, dass ich ein individuelles Beschäftigungsverbot erhalten sollte, aufgrund 1.derzeit sowieso aufgrund der vorherigen Schwangerschaft und den damit verbundenen Ängsten um diese (hohes Wiederholungsrisiko) unter erheblicher psychischer Belastung leide, 2. mein Job sowieso äußerst stressig, belastend (hatte mich in der letzten Schwangerschaft auch 2 Wochen krankschreiben lassen müssen, weil mir ein Burnout bevorstand) und die Stimmung mit meinem Arbeitgeber zusätzlich sehr schwierig für mich ist und 3. weil ich bei meinen vorherigen 2 Schwangerschaften (mein Sternsohn und meine 4jährige Tochter) immer wieder unter Hämathomen und sehr starken Blutungen gelitten habe (und da weil ich zu blöd und stolz war, trotzdem weiter gearbeitet habe, also bitte verstehen Sie, dass ich keineswegs arbeitsfaul bin)... Nun weigert sich meine Krankenkasse dies zu akzeptieren und der MDK schikaniert mich regelrecht (ich konnte dies aus fehlender Erfahrung schlecht einschätzen, aber sowohl meine FÄin als auch Therapeutin sagen, sowas hätten sie noch nie erlebt...). Jetzt sagen sie ich solle mir noch schnellstmöglich eine/n Psychiater/in suchen um weitere Schreiben vorliegen zu haben (sowohl meine Therapeutin als auch FÄin haben bereits schriftlich Erklärungen eingereicht). Können Sie mir sagen, ob dies rechtens ist??? Ich fühle mich gerade vollkommen überfordert, habe auch dadurch immer sofort Unterleibsschmerzen und Verhärtungen und es wird mir langsam alles zu viel und ich leide an Panikattacken.... Ich habe leider bisher nirgendwo etwas darüber gefunden, ob die Krankenkasse dies so überhaupt tun kann und hoffe Sie können mir weiterhelfen. Einen schönen Tag noch. Katharina
Hallo, wie schlimm - mein Mitgefühl. Aber was Sie anführen klingt für mich nichts, was mit dem Job in verbindung steht. Und dann ist eine Krankschreibung das richtige Mittel Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Mein Beileid. Was arbeitest Du denn? Alles was Du aufzählst geht eher in Richtung Krankengeld aus psychischen Gründen wegen dem Verlust. Hämatome und Blutungen liegen ja bisher nicht vor. Warst Du denn schon wieder arbeiten oder warst Du bis jetzt krankgeschrieben ?
Mitglied inaktiv
Ja, Beschäftigungsverbote dürfen sowohl vom Arbeitgeber als auch von der Krankenkasse angefochten werden. Die Krankenkasse muss ja die Gelder bezahlen, daher ist es nicht unüblich, dass sie die Gründe für das BV hinterfragt. Es kann durchaus sein, dass aufgrund der Überprüfung das BV aufgehoben wird und statt dessen eine AU herauskommt.
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