Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Darf Kita Abholen in der Mittagsruhe verbieten obwohl sie zuerst zugesagt hatten

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Darf Kita Abholen in der Mittagsruhe verbieten obwohl sie zuerst zugesagt hatten

JennySchmidt

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Hallo Frau Bader, Mein Sohn (4) geht wegen Umzug seit dem Sommer in eine neue Kita. Die Kita ist neu gebaut und es ist auch mochte nicht alles fertig. Ein paar Monate vor dem Start hatten wir in der Übergangszeit das Eingewöhnungsgespräch. In den Unterlagen der Kita stand das die Kinder von 12.00 - 14.00 Uhr nicht gebracht oder abgeholt werden sollen aber mein Sohn hat Mittwochs von 14.00 - 16.00 Uhr Frühförderung wo er logopädisch und motorisch gefördert wird. Bereits beim Eingewöhnungsgespräch habe ich erwähnt, dass ich meinen Sohn Mittwochs um 13.30 Uhr abholen muss wegen der Frühförderung. Die Erzieherin meinte zu uns das wir das schon hin bekommen. Die Kita konnte dann erst im September öffnen weil der Bau nicht rechtzeitig fertig wurde. In dem neuen Gebäude haben wir dann mit der Eingewöhnung begonnen. Als mein Sohn dann denn ersten vollen Mittwoch in der Kita war, habe ich morgens daran erinnert das ich ihn um 13.30 Uhr abhole weil er ja zur Frühförderung muss. Die Erzieherin meinte dann das dies heute nur Ausnahmsweise geht danach müsse ich ihn Mittwochs um halb 12 noch vor dem Mittagessen abholen. Die Kita Leitung begründet es damit das sie auf Grund von Personalmangel in der Zeit von 12.00 - 14.00 Uhr nicht in der Lage sind, mir die Türe zu öffnen weil eine Erzieherin die Schlafkinder hin legen muss und dann machen sie noch in der Zeit abwechselnd Pause. Ich habe vorgeschlagen, dass ich über das Aussengelände über den Spielplatz bis zur Gruppe gehen kann dann müsse Niemad zum Haupteingang kommen und sie brauch nur in der Gruppe die Tür nach hinten zu öffnen und ich kann dort mit meinem Sohn raus gehen. Aber das möchte sie nicht. Dann habe ich vorgeschlagen, wenn die Klingelanlage mal eingebaut ist, könnte mir die Erzieherin vom Gruppenraum aus die Türe aufdrücken über die Gegensprechanlage. Auch das verneinte sie und meinte sie bekommen eine Anlage womit sie nicht in den Gruppen die Türe aufdrücken können. Als ich erwähnte, dass damals gesagt wurde das wir das schon hinkriegen das ich ihn Mittwochs um 13.30 Uhr abholen kann, sagt die Leiterin nur " was soll ich denn jetzt machen?" Nun kann ich Mittwochs nicht mal einen halben Tag arbeiten gehen und dabei hatten wir das so eingeplant. Aber einmal bekam ich einen Anruf um 13.00 Uhr und musste meinen Sohn abholen weil er fieberte und um 13.30 Uhr konnte man mir die Türe öffnen. Da ging es. Ist das so rechtens oder kann ich mich da noch gegen wehren? Liebe Grüsse Jenny Schmidt


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn es im Vertrag steht und Sie nicht beweisen können, dass eine Ausnahme vereinbart ist, kann ich keinen Anspruch erkennen. Liebe Grüße NB


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