Darf ich im 2. Bezugsjahr Elterngeld einen Minijob ausüben?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Darf ich im 2. Bezugsjahr Elterngeld einen Minijob ausüben?

Guten Morgen Frau Bader, ich habe für 2 Jahre Elterngeld beantragt und beziehe dies seit 2 Jahre. Darf ich im 2. Bezugsjahr einen Minijob (450€) ausüben? Wieviel Prozent würde mir abgezogen werden? Oder ist es so das mir ja noch nicht die volle Höhe ausgezahlt wurde und ich somit einen Minijob ausüben dürfte? Danke für Ihre Mühe. Grüße MiriSara

von MiriSara am 08.01.2018, 09:07



Antwort auf: Darf ich im 2. Bezugsjahr Elterngeld einen Minijob ausüben?

Hallo, Sie dürfen arbeiten, das wird aber angerechnet. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.01.2018



Antwort auf: Darf ich im 2. Bezugsjahr Elterngeld einen Minijob ausüben?

Du darfst in der Elternzeit immer in Teilzeit bis 30 Std. arbeiten, wenn der Hauptarbeitgeber zustimmt. Das Geld wird angerechnet.

Mitglied inaktiv - 08.01.2018, 09:16



Antwort auf: Darf ich im 2. Bezugsjahr Elterngeld einen Minijob ausüben?

Kommt drauf an, wie viel du im Durchschnitt vor Geburt verdient hast. Da du Elterngeld Plus gewählt hast, hast du einen Freibetrag, den du dazuverdienen darfst, ohne dass es angerechnet wird. Der Freibetrag wiederum hängt von deinem Einkommen vor Geburt des Kindes ab.

von Dojii am 08.01.2018, 11:05



Antwort auf: Darf ich im 2. Bezugsjahr Elterngeld einen Minijob ausüben?

Hast du ansonsten einen AG oder warum hast du EG Plus gewählt? Evtl wäre es - je nachdem ob du einen AG hast oder nicht - sinnvoll nachträglich das EG Plus in Basis-EG wandeln zu lassen , dann darfst du soviel dazu verdienen wie du willst. Nur nicht mehr wie 30 Std die Woche arbeiten. Solltest du EG Plus gewählt haben weil du keinen AG hast oder warum auch immer sonst selbst dich krankenversichern müsstest, dann bitte nichts am EG ändern. Einkommen wird je nach Höhe aber angerechnet, weniger wie 150 € EG wirst du aber nicht bekommen. Früher war das beim normalen EG was man splitten konnte anders, aber das gibt es so nicht mehr. EG Plus wird auch im zweiten Jahr eben berücksichtigt - sollte irgendwelche Freunde, andere Mütter oder sonstwer dir sagen man darf im zweiten Jahr ohne grenze dazu verdienen....

Mitglied inaktiv - 08.01.2018, 18:00



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