Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Darf ich im 2.Jahr im Bezug von Elterngeld wieder arbeiten?

Frage: Darf ich im 2.Jahr im Bezug von Elterngeld wieder arbeiten?

tianluhe

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Ich habe das Elterngeld auf 2 Jahre gesplittet. Nun meine Frage, kann ich im 2. Jahr wieder eine Arbeit aufnehmen, ohne das diese mit dem Elterngeld verrechnet wird? Vielen Dank


Sternenschnuppe

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Ja. Der Bezug endet am ersten Geburtstag, nur die Auszahlung läuft noch ( aufgesparte Hälfte )


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