tianluhe
Ich habe das Elterngeld auf 2 Jahre gesplittet. Nun meine Frage, kann ich im 2. Jahr wieder eine Arbeit aufnehmen, ohne das diese mit dem Elterngeld verrechnet wird? Vielen Dank
Hallo, ja, wenn das Kind vor dem 01.07.2015 geboren wurde Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Ja. Der Bezug endet am ersten Geburtstag, nur die Auszahlung läuft noch ( aufgesparte Hälfte )
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