Bine1082
Hallo Frau Bader, im Dezember habe ich herausgefunden, das mein Mann eine Affäre hat. Daraufhin ist er ausgezogen. Im Januar habe ich dann mit Erschrecken festgestellt, dass ich von ihm mit dem 4. Kind schwanger bin. Könnte mein getrenntlebender Mann (zum Zeitpunkt der Geburt sind wir noch nicht geschieden) nach der Geburt die 2 Monate Elternzeit in Anspruch nehmen, um mich anfangs etwas zu entlasten? Gänge das rechtlich? Müsste ich da auf irgendetwas achten? Auch zwecks Unterhalt, falls er in dieser Zeit hier wohnen würde? Vielen Dank für Ihre Antwort!
Hallo, Nur wenn er mit dem Kind in einem Haushalt lebt. Liebe Grüße NB
Bine1082
Noch eine kurze Frage. Ich würde gern zwei Jahre Elternzeit nehmen und im zweiten Jahr wöchentlich 15 Stunden arbeiten gehen um meinen Arbeitsvertrag nicht zu gefährden. Ist das alles problemlos möglich, wenn ich ausgleichend Hartz 4 beziehe?
Mitglied inaktiv
Elterngeld wird er jedenfalls nicht bekommen. Dafür müsste er mit dem Kind in einem Haushalt leben. LG Lilly
Sternenschnuppe
Dann sehe ich da das größere Problem. Um Elternzeit und Geld zu bekommen muss er mit dem Kind zusammen gemeldet sein. Es ist schön, dass das bei Euch sogar vorstellbar ist, dass er so lange bei Euch einzieht. Du musst das dann aber melden und es wird alles neu gerechnet. Unterhalt müsste er dann so einbringen,beziehungsweise bist Du dann verpflichtet ihm gegenüber. Beide Zuhause und H4 geht nicht. Bekommst Du es noch gar nicht und es passt finanziell, dann könnt ihr das natürlich machen. Alleinerziehend stehen Dir die 14 Monate Elterngeld zu, er könnte ja auch so kommen zum unterstützen.
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