Sonnenblume 11
Hallo, ich arbeite ebenfalls im öffentlichen Dienst und habe vor ca. 2 Monaten einen Antrag auf Erhöhung der Arbeitszeit gestellt. Ich habe noch keine Antwort bekommen. Nun habe ich meine Schwangerschaft bekannt gegeben. Darf der AG wegen Schwangerschaft ablehnen?
Hallo, nicht mit der Begründung der Schwangerschaft, aber mit anderen, möglicherweise fadenscheinigen, Gründen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Wenn er die Schwangerschaft als Grund nennen würde: nein. Aber vielleicht sprechen andere Gründe dagegen? Hat er denn normalweise die Wahl, den Antrag auch abzulehnen?
Sonnenblume 11
Es gibt keine anderen Gründe meines Erachtens, die eine Ablehnung begründen würde. Und in der Regel werden Erhöhungen auch genehmigt. Bin nur halt unsicher, ob die meinen Antrag nun durch Bekanntgabe der Schwangerschaft ablehnen können.
mellomania
welcher bereich ÖD?
Sonnenblume 11
Soziales
Soie
Warum hast du vor der Bekanntgabe nicht nachgefragt wegen der Erhöhung? Wenn der Antrag 2 Monate her ist und keine Antwort gekommen ist, hätte ich doch erstmal nachgefragt.
Sonnenblume 11
Ich habe im Vorfeld angefragt, aber es ist noch nicht abschließend bearbeitet. Das ist aber auch üblich das Anträge bei diesem AG eine lange Bearbeitungszeit haben. Behörde halt. Frau Bader wissen Sie wie es rechtlich aussieht? Oder gibt es jemanden der hilfreiche Infos hat? Danke
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