Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

darf dem Kindesvater jede Information über ungeborenes Baby verweigert werden?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: darf dem Kindesvater jede Information über ungeborenes Baby verweigert werden?

Mitglied inaktiv

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Sehr geehrte Frau Bader, die Mutter meines ungeborenen Babys und ich haben uns getrennt, seit meinem Auszug aus der gemeinsamen Wohnung wird mir jegliche Information über Schwangerschaft und gesundheitlichen Zustand meines Babys verweigert. Nach zweimaliger schriftlicher Nachfrage bekam ich Post von einem Rechtsanwalt, der mir mitteilte, dass ich alle Fragen an seine Kanzlei richten solle und meine Ex-Patnerin nicht direkt kontaktieren darf, da Sie das zu sehr aufregen würde und es sich um eine Risikoschwangerschaft handelt. Nun habe ich den Rechtsanwalt bereits binnen zwei Monaten zweimal angeschrieben und um Informationen gebeten, auch dass ich gern Nabelschnurblut zur Stammzellengewinnung nach der Geburt auf meine Kosten einlagern lassen möchte. Ich erhalte aber keinerlei Reaktion auf meine Schreiben, auch telefonisch verweigert der Anwalt ein lösungsorientiertes Gespräch. Ist das rechtens, bzw. gibt es Möglichkeiten diese wichtigen Dinge vor der Geburt zu klären? Eine vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung gibt es nicht, davon habe ich aufgrund der Risikoschwangerschaft und die damit verbundene Aufregung der Kindesmutter erst einmal abgesehen. Vielen Dank für Ihre Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich fürchte, nein, da Sie ja offiziell noch nicht der Vater sind (anders wäre es, wenn Sie verheiratet wären). Auch die Sache mit dem Nabelblut entscheidet sie alleine. Wenn das Kind da ist, können Sie notfalls gerichtlich das gemeinsame Sorgerecht durchsetzen. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Da Du rechtlich in keiner Verbindung mit dem Kind stehst ja. So hart wie es ist, aber Du bist noch kein Vater, hast keinerlei Rechte. Du kannst jedoch eigenständig zum Jugendamt gehen und die Vaterschaft schon anerkennen, dann fehlt nur noch ihre Unterschrift. Ansonsten rate ich Dir dringend dazu Ruhe zu bewahren und besonnen vorzugehen, das Verhalten Deiner Ex scheint extrem ( was vorgefallen ist weißt nur Du ) Lass Dich beraten, hole Dir Hilfe. Richtig los geht es erst nach der Geburt, da solltest Du reflektiert und sehr sehr besonnen sein.


Mitglied inaktiv

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Vielen Dank für die schnelle Antwort, auch wenn sie leider nicht wie erhofft ausgefallen ist. Mir ist bewusst, dass es aufgrund des Verhaltens der Kindesmutter so aussieht, als wäre etwas Gravierendes vorgefallen, dem ist aber nicht so. Einen Termin zur Vaterschaftsanerkennung hatte ich bereits vereinbart, aber aus Angst meine Ex-Patnerin könnte sich darüber so aufregen und meinem Baby dadurch etwas zustoßen,dass ich ihn wieder abgesagt habe. Welche Taktik könnte seitens Ihres Anwalts verfolgt werden, indem er auf nichts reagiert? Muss ich über die Geburt informiert werden?


sterntaler82

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Als allererstes finde ich ihr tut euch beide nix, du schreibst davon das du das Nabelschnur Blut einlagern willst, schreibst von deinem Baby. Es ist euer Baby und ihr müsst den Rest eures Lebens miteinander auskommen , nicht als Paar aber als Eltern! Nabelschrblut einlagern ist hauptsächlich ein gutes Geschäft für die Firmen die das anbieten, jedes unabhängige Krankenhaus oder Klinik würde dir sagen das es zum heutigen Stand der Medizin recht unsinnig ist. Auch würde ich mich als Mutter nicht drauf eingelassen, das mein ex vorgibt wie die Geburt ablaufen muss, die Kinder müssen schnell abgenabelt werden. Außerdem gibt es auch Kliniken die sich weigern das zu machen. Die Taktik des Anwalt ist ganz klar zeit zu schinden und dich mürbe zu machen, also geh zum Jugendamt und mach von deiner Seite alles klar mit der Anerkennung. Und lass der Mutter deines Kindes Zeit. Meine Meinung


Mitglied inaktiv

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hallo sterntaler82, vielen Dank für Deine Antwort und Deine etwas andere Sicht auf die Situation. Mir ist selbstverständlich bewusst, dass zum heutigen Zeitpunkt die Einsatzmöglichkeiten dieser Stammzellen sehr begrenzt sind, allerdings könnte das in 10 bis 20 Jahren schon völlig anders aussehen. Selbst wenn nicht, würde ich im schlechtesten Fall in eine Versicherung investieren, die nie zur Anwendung kommt.Mit der Geburtsklinik habe ich auch schon gesprochen, die haben mir versichert, dass es kein Risiko oder irgendeine Störung im Geburtsablauf geben werde, da ohnehin Blut aus der Nabelschnur entnommen wird. Allerdings hast Du recht, dass ich meine Rhetorik ändern sollte, es ist tatsächlich unser gemeinsames Baby. Das habe ich auch immer so gesehen, offensichtlich erweist sich die Zermürbungsstrategie schon als wirkungsvoll. Werde deinen Rat beherzigen und am Montag erneut einen Termin beim Jugendamt vereibaren. Danke


Sternenschnuppe

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Egal ob Du es so meinst oder nicht, sie empfindet er als bedrohlich, bevormundend und hat Angst was kommt. Ob berechtigt oder nicht. Du willst Ding die sie rechtlich nicht muss. Jeder Brief des Anwaltes kostet sie Geld, rechtlich bist Du leider noch nix, also schreibt der Anwalt nix ohne ihre Zustimmung. Du kannst aber beruhigt sein, Du wirst zu gewissen Rechten kommen, das wird aber dauern. Und bitte verabschiede Dich von dem Gedanken dass Du dann in Krankenhaus eilen kanns. Das kanns Du nicht ohne ihre Zustimmung. Bevor die Vaterschaftsanerkennung nicht durch ist darfst Du rechtlich gar nix. Und sie wird lange die sein, die bestimmt. Daher erneut : Lass ihr Zeit, lass sie in Ruhe und warte auf ein Signal von ihr. Der Geburtstermin wird Dir ja bekannt sein, die Geburt dem Jugendamt eh gemeldet. Sage denen sobald sie diese Meldung erhalten möchten sie einen gemeinsamen Termin veranlassen. Da könnt ihr Euch moderiert besprechen wie Du das Kind kennenlernen kannst, wie oft Du es besuchen wirst, etc. Erst wenn das scheitert gehe zum Anwalt und lasse es gerichtlich klären. Antrag auf Feststellung der Vaterschaft und Klage auf Umgang. Derweil sortiere Deine Papiere, erfrage die Bankverbindung und sorge für den Unterhalt ( separates Konto bis die Vaterschaft festgestellt ist ) Hatte sie vorher Einkommen ? Dann musst Du ihr auch Betreuungsunterhalt zahlen, je nachdem was sie vorher verdient hat. Und ja, die Rechte der Väter müssen dingend gestärkt werden. Aktuell hast Du ganz schlechte Karten und bist auf ihren guten Willen angewiesen. Doof, ganz doof, daher versau es nicht durch unüberlegte Handlungen.


Sternenschnuppe

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Und um Dich komplett zu irritieren. Wenn wirklich nix war warum sie so extrem reagiert, dann überlege mal ob Du wirklich der Vater bist. Wieso kam es denn zur Trennung, wann kippte es und warum ? Könnte eine Erklärung sein warum sie Dich so fernhalten will. Könnte ..... Dann rate ich dringend vorher zu einem Vaterschaftstest bevor Du jahrzehntelang zahlst und Nerven einbüßt.


Mitglied inaktiv

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100%ige Sicherheit gibt es für den Mann ja nie, allerdings glaube ich das ehr nicht bzw. würde ich Ihr das auch nicht unbedingt zutrauen. Mittlerweile bin ich mir aber auch nicht mehr sicher, ob es Ihr vielleicht nur um ein Kind gegangen ist. Wir waren ca.1,5 Jahre zusammen und haben knapp 10 Monate in einem Haushalt gelebt. Ihre sechsjährige Tochter, die ich sehr vermisse, hat Papa zu mir gesagt. :-( auch der Kontakt wurde sofort mit der Trennung unterbunden. Zum leiblichen Vater der kleinen Maus gibt es keinerlei Kontakt, mir wurde erzählt, dass dieser es nicht wünscht. Das ist für Opa, Oma und Mama sehr bequem, ohne Einmischung und Einflussnahme von außen. Alle vier bilden einen sehr engen Familienverbund ( finanziell sehr gut gestellte Unternehmer ). Ich fürchte, dass diese Situation mit einem zweiten Kind wieder hergestellt werden soll.


Mitglied inaktiv

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Du hast einen riesen Vorteil. Im Gegensatz zu dem anderen Mann kannst Du heutzutage auch ohne Zustimmung der Mutter das gemeinsame Sorgerecht ab Geburt bekommen. Sofern das Kindeswohl nicht gefährdet ist. Wenn die Mutter aber jetzt schon nur über den Anwalt kommuniziert, es darstellt als ob sie sich bedroht fühlt oder sonstiges - unabhängig davon ob wahr oder nicht, kannst Du im Zweifel das gemeinsame Sorgerecht verlieren. Es ist also in Deinem Interesse da dich auch kompromissbereit zu stellen und dich mit dem Jugendamt gut zu stellen. wende dich also wirklich schleunigst an die, mache die Vaterschaftsanerkennung, beantrage das gemeinsame Sorgerecht und bitte um eine Umgangsregelung. Und eben auch die Frage des Unterhaltes. Zeige dich aktiv, aber nicht überaktiv. Dinge wie Narbelschnurblut mögen gut oder weniger gut sein, sind aber auf jeden Fall weniger produktiv, versteife dich also nicht auf solches. Genauso wenig wie auf ganze Tage Umgang bei einem Neugeborenen oder das du bei der Entbindung dabei sein musst. Es ist unklar ob der andere Mann nichts wollte oder, wie leider sehr oft auch der Fall, erfolgreich von der Mutter aus dem Leben der Tochter herausgedrängt wurde. Du hast, wenn du es richtig anstellst, gute Karten das anders zu machen.


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