OliviaÖl
Liebe Frau Bader, leider gibt es schon wieder Probleme mit meinem Chef und meiner Elternzeit. Ich bin aktuell im dritten Jahr meiner Elternzeit und erneut schwanger. Ich habe ein Schreiben gemacht, dass ich meine Elternzeit einen Tag vor dem Mutterschutz beende und dann erneut in Elternzeit gehe. Mein erstes Problem war, dass meine Chefin meinte ich dürfte nicht ein weiteres Mal in Elternzeit gehen. Das habe ich dann mit ihr geklärt. Nun war ich eben persönlich da und habe ihr mein Schreiben persönlich überreicht. Sie weigert sich aber mir zu unterschreiben, dass sie es erhalten hat. Mein Mann war dabei. Reicht das quasi als Zeuge? Oder muss ich jetzt schauen wie ich an ihre Unterschrift komme? Sonst behauptet sie hinterher noch ich hätte bei ihr gar nichts abgegeben. Liebe Grüße
Hallo, alles gut, sie braucht es nicht quittieren. Es dient dem beweis und dafür haben Sie ja einen zeugen. Liebe Grüße NB
mellomania
sie muss gar nichts quittieren. du beendest die laufende elternzeit mit attest auf einen tag vor dem neuen mutterschutz, gibst an dass du ab dem tag der geburt erneut in elternzeit gehst, am besten direkt zwei jarhre, da sie dann einer verlängerung nicht zustimmen muss und reichst die geburtsurkunde und die genaue elternzeit nach wenn du das datum der geburt hast. das gleiche würde ich an deiner stelle in kopie an die krankenkasse schicken mit dem hinweis, dass du es auch an den AG gegeben hast. da die elternzeit an sich nicht genehmigungspflichtig ist, muss sie dir nix unterschreiben. das ist kein Antrag, sondern eine Meldung sozusagen. ich würde mich aber noch absichern, indem ich das ganze in kopie NOCHMAL hinsende mit ÜBERGABEeinschreiben. grad wenn es so angespannt ist. DANN hast du den beweis, dass du alles abgesendet hast. und sie es erhalten hat. oder eingescannt per MAil MIT lesebestätigung.
OliviaÖl
Vielen Dank für deine Antwort! Das der Antrag auf Elternzeit kein wirklicher Antrag ist, sondern quasi nur eine Meldung, hatte ich auch gelesen. Auch das der Arbeitgeber diese Meldung quasi nicht ablehnen darf. Ich hatte nur auch gelesen, dass man sich an eine bestimmte Form halten muss. Da stand auch, dass man ihn persönlich abgeben sollte oder per Einschreiben, damit man einen Nachweis hat. Weil wenn man sich bei dem Antrag nicht an diese bestimmten Formen hält, dann hat der Arbeitgeber das Recht zu sagen, er hätte keinen Antrag erhalten und ich muss nach dem Mutterschutz wieder arbeiten. Könnte ich das dann nicht, dann könnte er mich kündigen. Und meine Sorge ist, dass meine Chefin gerade dies beabsichtigt. Das sie weiss, sie kann mich so jetzt nicht kündigen. Wenn ich meinen Antrag aber nicht fristgerecht abgebe oder in falscher Form, dann könnte sie sagen " ok es gibt keine Elternzeit, du musst nach dem Mutterschutz wieder arbeiten ". Sie weiss ich könnte nicht nach 8 Wochen wieder arbeiten, also könnte sie mir somit dann kündigen. Ob das so stimmt weiss ich nicht.
mellomania
wie gesagt, schicke es mit übergabeeinschreiben nochmal, eingescannt per mail mit lesebestätigung, dann hast du den nachweis
Meyla
Dann schicke es doch einfach auf jedem dir zur Verfügung stehenden Weg zu ihr. Mail mit Lesebestätigung, Einschreiben und im Zweifel noch durch einen Anwalt. Die 50€ würde ich dann in die Hand nehmen, wenn mein Chef solche Probleme macht. Dein Mann kann den persönlichen Versuch ja bereits bestätigen.
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