Schnullerbacke91
Guten Tag , Ich bin gerade so geschockt . Ich habe mit dem Krankenhaus in dem ich eigentlich arbeite eine 450€ Stelle in Elternzeit angenommen und habe auch einen Vertrag hier liegen . Jetzt habe ich der Bereichsleiter gesagt dass ich in der 14 . Woche schwanger bin damit sie besser planen kann und ich trotzdem arbeiten möchte . Die Bereichsleitung hat dann gestern mit der pdl telefoniert und die meinte dass ich bitte von meinem Vertrag zurück treten soll . Jetzt habe ich eben ganz erschrocken im Sekretariat angerufen und gesagt dass ich hier einen Vertrag liegen habe und ich schwanger bin und sowieso Kündigungsschutz habe und ich nicht zurück treten werde ! Ich will ja arbeiten und ich kann ja trotzdem arbeiten . Jetzt bin ich total durcheinander. Die können wir doch jetzt wirklich nicht kündigen oder ? LG
Hallo, da haben Sie alles richtig gemacht. Es ist jetzt nicht ihr Problem, wie Ihr Arbeitgeber Sie Schwangeren gerecht einsetzt. Liebe Grüße NB
Felica
Nein, können die nicht. Deshalb wollen sie ja das du es machst. Ganz entspannt zurück lehnen und denen noch einmal schriftlich zukommen lassen das du immer noch arbeiten willst.
Schnullerbacke91
Auch bei einem "Minijob" auf 450€ Basis nicht ? Die die meinen Dienstplan schreibt meinte ich soll jetzt am 22.5 nicht zum Dienst kommen . Aber die müssen mir ja die Dienste noch diesen Monat geben sonst bekomme ich ja kein geld . Oder ist das deren Pflicht mich einzusetzen und wenn die mir einfach keine Dienste einteilen , habe ich trotzdem mein Recht auf sie 450€ ?
Schnullerbacke91
Guten Morgen , Ich habe gerade eben durch ein Telefonat mit der Bereichsleitung Frau ...... erfahren dass ich nach Verkündigung meiner Schwangerschaft doch bitte meinen Vertrag auf Teilzeit in Elternzeit kündigen soll . Da ich aber großen Willen zeige und sehr gerne wieder arbeiten gehen möchte , werde ich diesen Vertrag nicht kündigen . Ich habe auch ein Exemplar des Vertrages Zuhause liegen . Außerdem besteht seit Verkündigung meiner Schwangerschaft ein Kündigungsschutz . Ich bin auch bereit auf anderen Stationen eingeteilt zu werden damit ich meine Stunden erarbeiten kann . Ich bitte um schnelle Klärung da meine Dienste eigentlich am 22.5 anfange und ich nun gesagt bekommen habe dass ich dort nicht erscheinen soll . Werden mir keine anderen Dienste angeboten werde ich trotzdem an meinen geplanten Tagen erscheinen . Anbei erhalten sie die Bestätigung der Schwangerschaft von meinem Frauenarzt . MfG Das habe ich denen jetzt per E-Mail zukommen lassen und zur Sicherheit ein Auszug aus dem Mutterpass damit die Schwangerschaft auch bestätigt ist . Da hat man ja auch glaube uch nur kurzzeitig Zeit denen eine Bestätigung zu schicken
Felica
Minijob unterliegt den gleichen Gesetzen, also ja, auch dort nicht. Und wenn du ein Festgehalt von 450 € hast, dann müssen sie dir das auch zahlen. Selbst dann wenn sie dich nicht einteilen. Ist dann deren Problem. Wenn sie der Meinung sind sie haben keine Arbeit für dich, dann muss der AG halt ein BV aussprechen. Du musst aber deutlich machen das du auch wirklich arbeiten willst, deshalb mein Rat das noch einmal den schriftlich zukommen zu lassen.
JPP
Hallo! Also kündigen würde ich schon mal gar nichts. Vergiss bloß nicht, die alte Elternzeit zum Beginn des neuen MuSchu zu beenden... LG
studimama2012
Nach Bekanntgabe der Schwangerschaft besteht für dich ein Kündigungsschutz. Wenn Ich was falsch verstanden habe ,dann bitte ich um Entschuldigung. Du hast einen Vertrag auf 450 Euro Basis in der Elternzeit vereinbart? Gearbeitet hast du aber noch nicht, sondern würdest jetzt erst um den 20 Mai herum beginnen. Also etwa 2 Wochen vor Arbeitsbeginn teilst du deine Schwangerschaft 14 Woche mit. Die fühlen sich natürlich verarscht. Vermutlich hast du diesen Vertrag erst vor kurzem abgeschlossen ,wo dir die Schwangerschaft bekannt war Keine Frage eine Frau muss bei Vertragsabschluss eine Schwangerschaft nicht angeben. Aber in der Pflege ist es nun mal so,dass du viele Arbeiten nicht machen darfst. Die haben sicherlich andere Einsatzmöglichkeiten für dich vorgesehen. Auch wenn du arbeiten willst ,der Arbeitgeber ist jetzt angepi.... und ich muss ehrlich sein. Ich kann ihn auf gewisse Art und Weise verstehen. Ein Krankenhaus kann sicherlich das irgendwie auffangen, aber ein Kleinunternehmer ,dem plötzlich die Arbeitskraft abhanden kommt, der kann schon in grosse finanzielle Probleme kommen, wenn er z.B seine Aufträge nicht erfüllen kann.
HeyDu!
Es geht hier im Forum aber nicht darum ob man AG oder AN verstehen kann sondern nur um eine rechtliche Betrachtung.
studimama2012
Naja , der Arbeitgeber fühlt sich hintergangen und der Fragestellerin ging doch in Prinzip darum ,dass das Elterngeldkonto für die zweite Schangerschaft aufgebessert wird. Sie macht sich Sorgen ob sie evtl. Doch aus dem Vertrag rauskommt und dementsprechend das Elterngeld weniger ausfällt. Der Arbeitgeber macht sich um die Gewährleistung der Betreuung seiner Patienten Sorgen. Ich verstehe beide Seiten sehr gut. Angenommen der Arbeitgeber hatte z.B geplant ,dass sie alleine ein Spätdienst macht. Das darf sie natürlich jetzt nicht. Und somit ist die komplette Planung hinüber.
Felica
Für das EG spielt der 450€ Job aber keine Rolle. Das werden nicht mal 50 € mehr sein, wenn überhaupt. Die Chancen sind größer das es beim Mindestsatz bleibt den sie auch bekommen würde wenn sie daheim sitzt. Das Argument zieht also so gar nicht.
Ninja2015
Hallo. Jetzt muss ich auch mal nachfragen. Wollen die vielleicht nur den Vertrag während der EZ kündigen, so dass dein alter Vollzeitvertrag auflebt? Du ein BV bekommst und volles Elterngeld? Andererseits wird so freundlich auch kein AG sein... Ich hatte durch meine zweite SS auf den besser bezahlten Job verzichtet, es steht jedem selbst zu wann er die SS mitteilt. Hättest du auch erst in einem Monat machen können, nachdem du angefangen hast zu arbeiten. Alles Gute
Mitglied inaktiv
Kündigen der ez damit der alte Vertrag wieder auf lebt und dann ein BV erhalten... Welcher AG ist so dumm und spielt da mit. Ist doch rechtlich gar nicht sauber.
Felica
Der VZ-Vertrag lebt aber eben nicht auf wenn man den Minijob kündigt. Sondern nur wenn man die EZ vorzeitig beendet. Kündigt sie den Minijob, ist sie ohne Job und damit ohne Einkommen. Sitzt dann halt die restliche EZ bis zum Mutterschutz daheim.
Ähnliche Fragen
Ende Januar ist mein Erziehungsurlaub zu ende, und dann muß ich wieder arbeiten. Mein Chef kann oder will mich nur für die alte Stelle mit 20 Stunden wieder einstellen. Ich kann aber nicht mit 2Kindern jeden Tag 4Stunden arbeiten. ich würde dann für 12 Stunden arbeiten. Darauf hin hat er gesagt, das meine Vertretung da besser ist,da sie mehr Stunde ...
Hallo und guten Abend Frau Bader! Jeder macht sich auch so seine Gedanken über finanzielle Aspekte nach der Geburt. Ich habe zu meinem Arbeitsplatz eine Entfernung von 70 km einfach zurückzulegen. Nach der Elternzeit möchte ich gerne nur noch Teilzeit arbeiten und dabei kommt eine Beschäftigung bei meinem jetzigen Chef nicht mehr in Betracht, we ...
Ich bin in der 17 schwangerschaftswoche und mein arbeitgeber versucht mich loszuwerden denke ich. Ich habe ab und zu mal einweghandschuhe oder sowas mitgenommen was sonst auch immer ganz ok war. Ich glaube er benutzt das nun als kündigungsgrun
Guten Tag Frau Bader, unsere Tochter besucht seit einigen Jahren einen Kindergarten. Nun hatte sie das Pech das wiederholt ihre besten Freunde den Kiga gewechselt haben. Letztes Jahr auch noch ihre Bezugsbetreuerin. Leider hat uns niemand informiert wer nun die Betreuung übernommen hat, wir vermuten die neue Leiterin. Sie ist recht jung und ...
Hallo Frau Bader, ich befinde mich noch bis 06/2025 in Elternzeit und bekomme bis 02/2025 EG Plus. Ich werde nach der Elternzeit nicht wieder bei meinem alten Arbeitgeber anfangen. eigentlich wollte ich meine Elternzeit 11/2024 vorzeitig beenden (nun habe ich gelesen dass das gar nicht so einfach ist), mich zwei Monate anstellen lassen, ...
Guten Tag, Ich möchte gerne mein Arbeitsverhältnis kündigen nach meiner Elterzeit. Diese wird am 28.2.2025 enden und nun ist meine Frage, wenn ich 3 Monate vorher kündige komme, würde ich dann pünktlich zum 01.03. einen neuen Job antreten können? In meinem Arbeitsvertag steht eine Kündigungsfrist von 6 Wochen. Muss ich nachdem 01.3 nochmal zur ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich befinde mich in der Elternzeit bis September 2025. Fange jetzt nach 1 Jahr wieder Teilzeit an zu arbeiten. Leider hat sich einiges verändert bei meiner Arbeit, und möchte meinen Job wechseln. Kündigungsfrist ist 6 Wochen zum Quartalsende. Wie sieht es in dem Fall aus mit meiner Elternzeit? Was muss ich ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit geht bis zum 09.12.24, würde aber schon zu Ende November kündigen wollen. Gilt dann auch die Kündigungsfrist von 3 Monaten oder die normale Frist von 4 Wochen? Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Viktoria
sehr geehrte Frau Bader, wir haben einen Ganztagsplatz zur Krippe. Neben Schlaflosigkeit waren die Abholungen schon mehrmals unbegründet. Zu Hause informierten wir das Personal und dennoch darf das Kind nicht kommen auch wenn der Arzt gegenteiliges feststellte und wir so nicht nur auf unsere Meinung "beharrten". Beim letzten Mal ist es so a ...
Hallo Zusammen, kann man, als Vater, der seine zwei Monate Elternzeit beantragt hat und diese auch genehmigt wurden, vor Antritt der Elternzeit seinen bestehend Job kündigen? Kann die Elternzeit dann vom Arbeitgeber verweigert werden? Gibt es negative Auswirkungen? Vielen Dank im Voraus und viele Grüße