Francy90
Guten Tag Frau Bader, Meine Frage ist relativ simpel. Ich befinde mich derzeit im ärztlichen Beschäftigungsverbot und gehe in 2 Wochen in ein betriebliches Beschäftigungsverbot über. Nun hatte ich im August 2 Urlaubstage während meines BV's und habe im November 9 Urlaubstage. Werden diese Urlaubstage mit übernommen oder verfallen diese? Und was ist mit den Urlaubstagen im kommenden Jahr, wo ich im Mutterschutz bin, werden diese mit übernommen? Das würde ja bedeuten, dass wenn der Mutterschutz 2022 vorbei ist, hätte ich Anspruch auf 11 Tage von 2020, 28 Tage von 2021 & 28 Tage 2022? Vielleicht können Sie mir da weiterhelfen. Auf eine Rückmeldung würde ich mich freuen. Liebe Grüße Francy
Hallo, im Beschäftigungsverbot und im Mutterschutz generieren Sie ganz normal Urlaubstage. Während der Monate, die Sie komplett in Elternzeit sind, darf der Arbeitgeber den Gesamturlaub für jeden Monat um ein Zwölftel kürzen. Liebe Grüße NB
Felica
Nein Mutterschutz geht nicht über 2 Jahre, sondern höchstens über 14 Wochen bzw 18 Wochen wenn Mehrlinge/Frühchen. Also etwas weniger Urlaub wird es wohl werden. Zum Urlaub während des BV, der wird gutgeschrieben. Ausser du warst wirklich im Urlaub und hattest das so dem AG mitgeteilt. Also erwirbst du im BV und Mutterschutz so Arbeit als wenn du arbeitest. In der reinen EZ dagegen darf der AG den Urlaub kürzen und zwar für jeden Kalendermonat den du komplett in EZ daheim bist um 1/12tel. Das machen auch die allermeisten AG. Dein Resturlaub bleibt bestehen bis ins Folgejahr nach Ende deiner EZ. Solltest du in der Ez in TZ arbeiten erwirbst du für diese Zeit einen eigenen Urlaubsanspruch. Wichtig weil VZ-Urlaub auch in VZ abgegolten werden soll, soll das doch in TZ geschehen muss der VZ-Urlaub entsprechend umgerechnet werden.
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