ELLIUM
Guten Tag Frau Bader, Ich arbeite als pädagogische Fachkraft für einen Bildungsträger mit mehreren Standorten in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Die Arbeit ist sehr stressig, da mein Kollege versetzt wurde musste ich fast ein Jahr die Arbeit von zwei übernehmen, sowie die Verantwortung das es einfach nicht gut läuft. Ich habe meinen Chef gebeten mir eine zweite Person zur Seite zu stellen (Mutterschutz). Ich hatte eine sehr ernste Diskussion und schwere Vorwürfe gegen mich uns im Anschluss eine Fehlgeburt. Deswegen war ich erstmal krankgeschrieben. Nun bin ich zum Glück direkt wieder schwanger. Ich habe mich gesund schreiben lassen und wollte wieder arbeiten gehen, weil ich mich gut fühle. Ich bekam heute eine Antwort von oberster Stelle, das ich mich bitte, wenn ich aus medizinischen Gründen nicht alleine arbeiten kann krankschreiben lassen soll. Er kann es nicht verantworten zwei Ausbilder an dem Standort einzusetzen. Der Betrieb schließt eh am 31.5 und damit fallen alle Ausbilderstellen dort weg (also auch mein Arbeitsplatz). Ich kann mich doch nicht einfach krankschreiben lassen. Muss mein AG mir dann nicht eher ein Beschäftigungsverbot erteilen? Und muss er nicht schauen ob irgendwo in einer anderen Bildungsstätte ein Platz für mich ist? Man muss dazu sagen das die Herren sehr unerfreut darüber sind das ich schwanger bin. Ich hoffe Sie können mir schon mal einen Tipp geben. Meine Ärztin ist heute nicht da und eigentlich wollte ich Montag arbeiten.
Hallo, über eien Krankschreibung entscheidet der Arzt. Der AG muss prüfen, obe ien Gefährdung vorliegt und evtl. ein BV aussprechen. Liebe Grüße NB
cube
Der AG kann nicht verlangen, dass du dich krankschreiben lässt, wenn du es nicht bist. Er darf dich gerne bei Bezahlung freistellen. Ein BV darf er nur erteilen, wenn deine Arbeit nicht dem MuSchu entspricht und er keine Ersatztätigkeit für dich hat. Also gehst du ganz normal arbeiten, damit der AG keinesfalls sagen kann, du wärest unerlaubt (ohne AU oder BV oder Freistellung) der Arbeit ferngeblieben.
cube
Ach so: lass dir bitte nicht von deiner FA ein BV ausstellen. Wenn du nämlich ab 31.5. wegen Betriebsschließung arbeitslos bist, hast du mit BV ein Problem. ALG 1 gibt es nämlich nur, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst - was du mit BV aber nicht tun würdest.
ELLIUM
Danke für deine Antwort, v.a der Tipp der BV war sehr hilfreich. Ich hab mich mittlerweile auch mit der Verdi und der Aufsichtsbehörde auseinander gesetzt. Eine Kündigung ist zum Glück nicht so einfach möglich. Ich geh Montag einfach hin und kläre dann alles weitere. Was für ein Stress zum Wochenende.
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