Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

BV in Kita und Schutz vor Kündigung ?

Frage: BV in Kita und Schutz vor Kündigung ?

sommerbaby2020

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Liebe Frau Bader ,   ich habe mehrere Fragen.  Ich bin in der 6. Woche schwanger und habe am Freitag meinen ersten FA Termin. Mein Arbeitgeber weiß noch nicht ,dass ich schwanger bin. Jetzt ist meine Frage erstmal  1. wann ist der beste Zeitpunkt es dem Arbeitgeber zu sagen ? 2. wenn ich einen bv am Freitag erhalte ( da ich in der Kita arbeite ) bekomme ich dann mutterschaftslohn? Wenn ja, wie hoch ist es ? Wer bezahlt es und wie lange ?  3. ich habe gelesen ich bin vor Kündigung geschützt wenn ich schwanger bin in der Probezeit. Stimmt das ? Wie darf ich mir das vorstellen ? Wie lange bekomme ich dann Geld und muss mich mein Arbeitgeber dann nach Elternzeit wieder aufnehmen ? Oder wie läuft das ?   vielen Dank 🙏🏾


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Zeitnah, damit der AG planen kann 2. Der Mutterschaftslohn ist genau so hoch wie der vertragliche Lohn 3. Ja, Sie haben auch in der Probezeit Kündigungsschutz Liebe Grüße NB


3wildehühner

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Zu 1: Wenn du sofort vom Mutterschutzgesetz profitieren möchtest, musst du die Schwangerschaft sofort mitteilen. Ansonsten kannst du natürlich auch warten. Das ist allein deine Entscheidung!   Zu 2: Dein Arbeitgeber ist für das betriebliche Beschäftigungsverbot zuständig. Dein Frauenarzt hat damit gar nichts zu tun. Dein Arbeitgeber muss eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Da dein Immunstatus noch geklärt werden muss, bekommst du bis das passiert ist, entweder eine Freistellung oder eine Ersatztätigkeit. Dein Arbeitgeber wird dir dann nach der Gefährdungsbeurteilung durch den Betriebsarzt entweder ein Beschäftigungsverbot ausstellen, mit dem du zunächst Zuhause bleiben kannst, oder aber eine Ersatztätigkeit zuweisen,die mit dem Mutterschutzgesetz konform geht. Zu 3: Du erhältst weiter dein Gehalt  vom Arbeitgeber, der das von der Krankenkasse erstattet bekommt, und die Probezeit gilt als beendet ( unter Vorbehalt, denn bei einer Fehlgeburt fällst du nicht mehr unter das Mutterschutzgesetz.  


3wildehühner

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Und du hast ein Recht auf deine alte Stelle nach de4 Elternzeit!


sommerbaby2020

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Tausend dank !!! Das war sehr hilfreich. ❤️❤️❤️ super lieb Dankesehr 


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