unklarheiten123
Sehr geehrte Frau Bader, mein Arzt stellte mir nach § 3 Abs.1 Mutterschutzgesetz ein individuelles Beschäftigungsverbot aus für mein Arbeitsverhältnis im Außendienst. Seit Jahren bin ich nebenberuflich selbstständig tätig (Kleinunternehmerin) und würde dies gern weiterhin sein und fühle mich dazu mehr als in der Lage. Deshalb meine Fragen: a) kann ich trotz BV nebenbei auf Honorarbasis weiter arbeiten? b) wenn ich dies tue, bin ich verpflichtet, es meinem Arzt mitzuteilen und muss er ggf. das BV "anpassen"/ bzw. darf er dies nachträglich überhaupt? c) muss ich bei Abschluss eines Honorarvertrages für die nebenberufliche Selbstständigkeit das BV dem Auftraggeber zeigen/vorlegen? Können Sie mir ggf. die zugehörigen Paragraphen zum Nachlesen nennen? Ich danke Ihnen vielmals!
Hallo, a. Ja, wenn es eine andere Tätigkeit ist und ich würde es mir ausdrücklich t vom Frauenarzt erlauben lassen b. s. a. c. Nur wenn dies schon die ganze Zeit über so vereinbart gewesen ist. Liebe Grüße, NB
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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin als Vertretungslehrerin bei der Bezirksregierung Düsseldorf angestellt und erhalte auch auf Nachfragen bisher keine Antwort darauf, wie die Regelung bei Krankheit meiner Kinder ist. Meine Kollegen sind alle verbeamtet und schildern mir, es stünden mir nur 5 Tage Sonderurlaub aufgrund der Erkrankung von Kindern zu, ...
Guten Morgen. Darf ich im 2. Jahr (von 2 Jahren) meiner Elternzeit einem anderen Job (z.B. Minijob etc.) nachgehen, obwohl ich in einem Angestelltenverhältnis bin? Ich habe nicht die Absicht weiterhin in dieser Firma zu Arbeiten und wollte mir vor Ablauf der Elternzeit sowieso eine anderen Arbeitgeber suchen. Vielen Dank im Voraus.
Hallo, meine Freundin und ich erwarten im September Nachwuchs und sie möchte gerne Elterngeld bezihen. Sie ist geschieden und alleinerziehend, da wir 2 getrennte Haushalte haben. Situation: 01.01.12 - 31.12.12 selbstständig Gewinn 118€ (laut Steuerbescheid) 01.01.13 - 28.02.13 selbstständig Gewinn 247€ seit 01.03.13 angestellt mit 920 ...
Hallo Frau Bader, ich bin in der 6 SSW und habe ein Beschäftigungsverbot für mein Angestelltenverhältnis. Seit Juli 2013 übe ich gleichzeitig eine freiberufliche Tätigkeit aus. Da mein Gyn mir die freiberufliche Tätigkeit während der SS schrifltlich erlaubt hat, bin ich hier weiterhin tätig. Nun frage ich mich, inwieweit meine freiberufliche Tä ...
Hallo Frau Bäder, Ich bin in der 10.SSW und arbeiten als Hebamme. Ich bin angestellt und arbeite gleichzeitig freiberuflich. Sollte mir meine FA ein Beschäftigungsverbot ausstellen, darf ich trotzdem freiberuflich (Wochenbettbetreuung) arbeiten? Vielen Dank Liebe Grüße
Liebe Frau Bader, ich war vor meiner Elternzeit angestellt (32h die Woche) und nebenbei selbstständig. Beziehe jetzt 20 Monate Elterngeld (Selbstständigkeit läuft nebenbei weiter mit max 10 h die Woche). Im Anschluss an die 20 Monate wurden uns 4 Bonusmonate Elterngeld gewährt, in denen ich 25h die Woche selbstständig arbeiten werde. Anschließen ...
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