Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

BSG: Elterngeld bei Zwillingen

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: BSG: Elterngeld bei Zwillingen

Chris_75

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Hallo, unsere Zwillinge sind am 17.08.12 geboren. Meine Frau hat Ihre 12 Monate Elternzeit bis zum 16.08.13. Ich hatte einen Monat direkt nach der Geburt und nehme jetzt einen zweiten Monat ab 17.07.13. Nun die Frage, haben wir nach dem BSG Urteil von vor gut 2 Wochen nun beide noch einen Anspruch von jeweils 2 Monaten Elternzeit "fürs andere Kind" mit Elterngeldbezug? Gruß Chris


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das Urteil besagt, dass, wenn man gleichzeitig in EZ ist, auch gleichzeitig (jeder für ein Kind) EG EG bekommen kann. Sie können jetzt also noch Partnermo. nehmen Liebe Grüsse, NB


Chris_75

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Hallo Frau Bader, vielen Dank für die rasche Antwort. Ich werde mich nun an den Landkreis wenden und das ganze beantragen. Gruß Chris


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