Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bin fix und fertig.. Unterhalt?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Bin fix und fertig.. Unterhalt?

dino3711

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Hallo Frau Bader, ich weiß gar nicht, ob Sie mir überhaupt weiterhelfen können, aber ein Versuch ist es wert. Mein Jahr Elternzeit + Geld ist um. Der Vater meines Sohnes und ich leben nicht zusammen, haben aber das gemeinsame Sorgerecht. DA ich keine Betreuung für meinen Sohn habe, bekomme ich seit 1 Monat Geld vom Jobcenter. Jetzt ruft mich der Vater meines Sohnes ganz aufgebracht an... Er habe ein Schreiben von denen bekommen, er soll sein "Vermögen" + Gehalt angeben usw usw. Er habe jetzt im Internet nachgelesen, dass er trotz, dass wir natürlich nicht verheiratet wäre, er MIR Unterhalt zahlen muss bis auf ca. 1000 Euro, die ihm übrig bleiben MÜSSEN. Können Sie mir sagen, ob das stimmt? Muss er mir Geld zahlen, obwohl wir nicht verheiratet sind? Ich bin fix und fertig. Vielen Dank im Voraus und Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, natürlich muss er Ihnen u dem Kind Unterhalt zahlen. Sein Selbstbehalt, wenn er arbeitet, ist 950 € (Düsseldorfer Tabelle). Warum sollte der Staat diese Pflicht für ihn übernehmen? Liebe Grüsse, NB


Sternenschnuppe

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Klar muss er, zumindest die ersten 3 Jahre wenn er kann. Eben etwa 100€ Selbsterhalt hat er. Wieso sollte der Steuerzahler dafür aufkommen wenn Du sein Kind betreust und deshalb nicht arbeiten gehen kannst erst einmal. In einer Ehe läuft das auch nicht anders und uneheliche Kinder sind immer mehr gleichgestellt zum Glück. Das ganze nennt sich Betreuungsunterhalt. Abe sag mir warum ihr nun fix und fertig seid ? Was hat er denn netto ?


dino3711

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Ja das stimmt schon und verstehe ich auch. Bin fertig, weil er mich alles zusammengehießen hat. Er hat (glaube ich) 1800 Euro netto.


Sternenschnuppe

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Er wird es überleben ;-) Er soll die Angaben machen und dann rechnen die das aus. Er kann sich auch einen Anwalt nehmen wenn er nicht damit einverstanden ist. Da das Elterngeld ausgelaufen ist sind es ja max. 2 Jahre.


Andrea6

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Selbstverständlich muß der Vater Deines Kindes diesem und Dir Unterhalt zahlen - das hat doch mit verheiratet oder nicht erstmal nichts zu tun. Und natürlich wird sich das Jobcenter zuviel gezahlte Beträge von ihm zurückholen - warum sollte die Allgemeinheit denn für Euch aufkommen, wenn Ihr es selber schafft?


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