Nina266
Hallo Frau Bader, ich arbeite als Lehrerin an einer bayerischen Schule und bin verbeamtet. Mein erstes Kind kam Ende August 2017 zur Welt, seitdem bin ich in Elternzeit. Die Elternzeit habe ich für 3 Jahre angemeldet. Seit Februar 2018 arbeite ich auch Teilzeit. Mein zweites Kind kommt voraussichtlich Mitte August 2020 auf die Welt. Ich habe auch vor, die erste Elternzeit vorzeitig für den neuen Mutterschutz zu beenden. Wie werden dann meine Bezüge für die Zeit des Mutterschutzes berechnet? Orientiert man sich da an den Bezügen von der Teilzeitbeschäftigung oder Vollzeit, also von vor Beginn der ersten Elternzeit? Lg
Hallo, Vz. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Du bekommst dann die Bezüge nach Vollzeit
mellomania
du erhälst das, was VOR der ersten elternzeit dein deputat war. saarlandmami geht von vollzeit aus. aber du musst wissen, ob du jetzt in tz mehr arbeitest oder ob du vorher mehr hattest. dementsprechend musst du entscheiden, was für dich günstiger ist.
Nina266
Danke euch!
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