Erdbeere1979
Hallo Frau Bader, zum Betreuungsgeld habe ich eine Frage. Ich bin noch bis zum 13. November in Elternzeit. Nun habe ich beschlossen noch 2-3 Monate länger zu Hause zu bleiben und wollte Betreuungsgeld beantragen. Jetzt hab ich gelesen, dass es erst nach dem 15. Monat meiner Tochter möglich ist. Warum ist das so und hab ich das richtig verstanden? Sie wird ja jetzt erst 12 Monate. Viele Grüße
Hallo, ja, 15 Monate Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Hast Du. Betreungsgeld gibt es erst wenn auch die beiden Partnermonate zeitlich abgelaufen sind. Also nach dem 14. LM.
luvi
Betreuungsgeld kann auch schon vor dem 15. Lebensmonat bezogen werden, es müssen allerdings schon alle Elterngeldmonate verbraucht sein. Ich weiss das sicher, da wir selbst schon seit dem 13. Lebensmonat Betreeungsgeld beziehen. LG Luvi
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