Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Betreuungsgeld beantragen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Betreuungsgeld beantragen

Izzy2013

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Hallo Frau Bader, mein Sohn wurde im August 2013 geboren. Ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen und für 1 Jahr Elterngeld bezogen. Während des ersten Lebensjahres hatte auch mein Mann 2 Monate Elternzeit genommen (zeitgleich mit mir) und dementsprechend Elterngeld bezogen. Nun möchte ich das Betreuungsgeld beantragen, da ich meinen Sohn erstmal nicht fremdbetreuen lassen möchte. In dem Antrag steht aber immer drin, dass dieses erst ab dem 15. Lebensmonat möglich ist. Elterngeld bekomme ich aber bereits ab dem nächsten Monat schon nicht mehr. Was ist also mit Monat 13 und 14, bekomme ich da weder Elterngeld noch Betreuungsgeld? Oder kann ich das Betreuungsgeld in diesem Fall bereits am dem 13. Lebensmonat beantragen? Danke & Viele Grüße Izzy


luvi

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Hallo, das Elterngeld gibts dann, wenn Ihr alle 14 Elterngeldmonate verbraucht habt. Habt Ihr mehrere Monate zeitgleich bezogen, gibts das Betreuungsgeld entsprechend früher. Ihr bekommts also schon ab dem 13. Lebensmonat. Insgesamt gibts das Betreuungsgeld 22 Monate, bei Euch also bis zum 34 Lebensmonat. Das steht aber dann auch so im Bescheid mit drin. Luvi


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