Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

betreeung in drr schule-unangekündigter autoausflu

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: betreeung in drr schule-unangekündigter autoausflu

Mitglied inaktiv

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hallo! meine tochter (7) ist in der verlässlichen grundschule angemeldet undkam eben aus der schule nach hause und erzählte, dass die küchenfee heute geheiratet habe und dass sie mit dem auto einer der betreuerinnen zum 3 km entfernten standesamt mitgefahren ist und dass sie nur auf einem sitzkissen ohne hörnchen gesessen habe, dabei habe sie der betreuerin noch gesagt, dass sie das nicht dürfe (das habe ich ihr eingebleut, weil diese teile lebensgefährlich sind; wir hatten letztes jahr einen schweren autounfall und sowohl polizist, als auch notarzt meinten, dass das leben der kinder den guten sitzen mit nackenstütze zu verdanken sei), aber sie ist dann darauf mitgefahren! ich bin dann direkt zur schule gegangen, weil ich es 1. nicht in ordnung finde, dass die kinder ohne zustimmung der eltern mit den betreuerinnen im auto mitfahren, 2. nicht gut finde, dass dann solche unsicheren sitzerhöhungen eingesetzt werden und 3. noch weniger gut finde, dass , wenn ,meine tochter sagt, dass sie das nicht darf, sie dennoch mitfahren kann-zumal wir direkt gegenüber der schule wohnen und es ein leichtes gewesen wäre, ihren sitz zu holen; besagte betreuerin weiß, dass wir da wohnen und mein auto stand direkt vor der tür. in der schule war diese betreuerin aber nicht mehr, denn eigentlich hat die freitags ihren freien tag und war nur wegen der hochzeit kurz gekommen. die andere betreuerin war da, ich schilderte ihr mein problem und sie meinte dann zu punkt 1., die stellvertretene schulleiterin (der schulleiter ist weg und noch kein neuer eingestellt) habe dem zugestimmt und es erlaubt, wenn genug sitzkissen da seien; damit seien die kinder versichert gewesen. dass sie dabei nicht auf eine bestimmte firma achten könnte, sei ja klar, sie hätten sich die kissen zusammengesucht und sie seien ja auch zugelassen. zu punkt 3 sagte sie, dass sie das nicht wisse, weil meine tochter ja nicht mit ihr unterwegs gewesen sei, dass ich aber mit der betreuerin montag noch mal reden solle. ich werde also montag zu der betreuerin gehen und außerdem zu der stellv. schulleiterin. ich finde den ganzen vorgang nicht in ordnung. die aktion war geplant und die betreuerin sagte eben, dass sie gestern bei zwei eltern angerufen hätten, deren kinder in dem ort, wo das standesamt liegt, wohnen und gefragt haben, ob sie von dort nach hause gehen dürften oder ob sie wieder hierhin zurück sollten. ich bin der meinung, sie hätten schon gestern alle eltern der betroffenen kinder (insgesamt 12) anrufen müssen; ich hätte problemlos den sitz heute vor der schule vorbeibringen können. bevor ich jetzt montag das gespräch suche, wüsste ich gerne, wie die rechtliche grundlage ist. muss ich als elternteil vorher informiert werden, wenn solche fahren gemacht werden? die betreuerinnen sind erzieherinnen. im kiga war es so, dass die kinder bei solchen ausflügen, die aber immer vorher angekündigt wurden, nie mit den erzieherinnen fahren durften; sondern wir eltern uns oranisiert hasben und auch die erzieherinnen mitgenommen haben; zuvor mussten alle kinder ihren eigenen autositz mitnehmen. wie ist es denn in der schule? vielen dank im vorraus


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