Hallo Frau Bader!
Können Großeltern ein Besuchsrecht einklagen?Unser Problem ist das wir mit den Großeltern unseres Kindes im Streit sind und das jetzt schon über ein Jahr und normaler Umgang nicht möglich ist und wir es daher auch nicht für Sinnvoll haltern,dass sie ihren Enkel sehen.Jetzt über legen sie ein Besuchsrecht einzuklagen.Geht sowas?Steht nicht das Kindeswohl im Vordergrund?
Vielen Dank im Voraus für ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen,
Sabrina
Mitglied inaktiv - 15.06.2010, 10:34
Antwort auf:
Besuchsrecht Großeltern
Hallo,
Nach einer Scheidung oder Trennung, manchmal sogar nach dem Tod eines Elternteils, werden die Großeltern oft genug mit abgespalten. Häufig geraten sie im Ehestreit zwischen die Fronten und der Kontakt zu den Enkelkindern bricht dann völlig ab.
Das geht soweit, dass vielen Großeltern das Umgangsrecht ganz untersagt wird. Viele ziehen vor Gericht, um ein Besuchsrecht zu erkämpfen. Aber dieser Kampf ist meist erfolglos, weil die Gesetzeslage es so will. Dabei sind Experten sicher, dass Oma und Opa für ihre Enkelkinder in Krisen, wie zum Beispiel bei einer Scheidung, besonders wichtig sind.
Nach § 1685 Abs. 1 BGB haben Geschwister und Großeltern das Recht auf eigenen Umgang. Der ist unabhängig davon, wie sich die getrennten Eltern geeinigt haben. Es gibt nur die Einschränkung: Das Umgangsrecht darf dem Wohl des Kindes nicht schaden. Faktisch gelingt es den Großeltern vor den Gerichten jedoch kaum, ihr Umgangsrecht durchzusetzen. Sie müssen – so ein Urteil aus Hamm – sogar nachweisen, dass das Kind den Umgang mit seinen Großeltern braucht.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.06.2010