Hallo
Ich habe das alleinige Sorgerecht für meinen 7-jährigen Sohn. Der Vater darf ihn laut richterlichem Beschluß nur unter Aufsicht des Kinderschutzbundes sehen.
Seine Großeltern väterlicherseits besuchte er einmal im Monat.
Beim letzten Besuch meines Sohnes bei den Großeltern war aber auch dessen Vater anwesend.
Nun meine Frage:
Kann ich die Besuche nun unterbinden, weil die Großmutter gegen den Beschluß des Gerichts gehandelt hat? Außerdem hat sie dem Kleinen gesagt, dass sie böse auf ihn wird, wenn er mir dies erzählt und er brauche dann gar nicht mehr kommen.
Und welche rechtlichen Konsequenzen könnten mir drohen, wenn ich die Besuche einstelle?
Danke
Mitglied inaktiv - 26.10.2009, 06:22
Antwort auf:
Besuchsrecht der Großeltern
Hallo,
demnach hat der Vater sich nicht an den Beschluss gehalten.
Dass der Kleine dann noch unter Druck gesetzt wird, ist ja auch nicht zum Wohle des Kindes. Die Großmutter müsste sich m. E. genauso an den Beschluss halten, wie der Vater auch.
Denke mal, du könntest als Konsequenz damit rechnen, dass die Großeltern ihr Umgangsrecht einklagen wollen.
Aber unter diesen Umständen würde ich mein Kind auch erst mal nicht mehr zu den Großeltern schicken wollen.
Hast du die Großeltern darauf angesprochen, dass ihr Verhalten nicht in Ordnung war? Vielleicht nimmt die Großmutter den Beschluss ja auch "nur" auf die leichte Schulter.
LG
Mitglied inaktiv - 28.11.2009, 00:37