Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Besuchsrecht für Grosseltern

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Besuchsrecht für Grosseltern

Mitglied inaktiv

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Ich hätte gerne gewusst, ob ich als Oma das Besuchsrecht für meine Enkel einklagen kann ? Mein Sohn verbietet mir den Umgang mit ihnen, weil wir beide vor einiger Zeit einen heftigen Streit hatten. Mfg Lydia


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, allgemein sagt man, dass der Umgang zwischen Kind und Großeltern gefördert werden soll, weil das Kind zu seiner Oma/ Opa eine ganz besondere Art von Beziehung hat. Dies hat aber seine Grenze, wenn das gesundheitliche/ seelische Wohl in Gefahr ist. .Ein Gesetz gibt es darüber aber nicht. Deshalb gelten auch die allgemeinen Regeln des Umgangsrechtes zwischen Vater und Kind (er darf es abholen und es darf bei ihm übernachten) nicht. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Vielen Dank für Ihre Bemühungen !


Mitglied inaktiv

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Ich würde Ihnen abraten, denn SIE sollten das wohl des Kindes sehen. Meine sogenannte Mutter hat sich auch das Umgangsrecht eingeklagt und mein Sohn wurde total verrückt dadurch weil er zum Gutachter musste, etc. und hat wieder eingenässt und wurde aggressiv. Fragen Sie lieber wieso hat Ihr Sohn den Kontakt abgebrochen


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