Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigunsverbot mit Urlaubsabgeltung in Mutterschutzfrist.föllig Mittellos

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Beschäftigunsverbot mit Urlaubsabgeltung in Mutterschutzfrist.föllig Mittellos

IchundduMüllerskuh

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Hallo Frau Bader. Ich fasse mich mit meiner Fage so kurz wie nötig.Zu lange Geschichte. Meine Freundin hatte Befristung bis 02.09.Nach Bekanntgabe der Schwangerschaft nicht verlängert.Vorheriges individuelles Beschäftigungsverbot (wurde erst unter Nachdruck von uns durch das Amt überprüft, ob Vermittelbar) des FA wegen Verletzung des Mutterschutzgesetzes des Arbeitgebers bis Mutterschutzfrist zum 08.09.14.Urlaubsabgeltung von 11 Tagen wurde ausbezahlt.Amt verrechnet es mit Alg1 bis 17.09.KKassezahlt nicht, da beitragsfreie Arbeitslosigkeit.Haben gegen Kasse Klage eingereicht, weil in der Urlaubsabgeltung ja KKassenbeiträge gezahlt wurden.Bei Amt Wiederspruch eingelegt und auf Mutterschutzfrist von 6 Wochen vor Geburt verzichtet.Somit müsste doch das Amt Alg1 zahlen oder? Vermittelbar wäre sie ja gewesen.Zumal wurde im Bescheid zugesagt, dass sie vom 03.09. bis 06.09. Bezüge ausbezahlt bekommt.Dies wurde aber erst am 14.10. im Änderungsbescheid wieder abgewiesen.Errechneter Entbindungstermin war der 20.10.Sie ist bereits 13 Tage über Entbindungstermin.Heut ist der 02.11. Haben wir nun Anspruch auf Alg1 oder auf Mutterschaftsgeld ? Meine Freundin musste sich Pflichtversichern. 158 Euro von nichts bezahlen ist auch nicht lustig.Sie hat kein Einkommen. Ich hoffe sie können uns ein paar vorläufige Antworten geben, bevor wir uns in einen Rechtstreit stürze,den wir uns bestimmt nicht leisten können. Ich glaub das war unser letztes Kind.Wenn man so vom Staat hängen gelassen wird, vergeht einem alles. Für Ihr Bemühen schonmal herzlichen dank im Vorraus


Sternenschnuppe

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Wann genau hat sie sich beim Arbeitsamt gemeldet vor Auslaufen des Vertrages ? Seit wann genau hatte sie ein BV ?


IchundduMüllerskuh

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Der Antrag beim Amt wurde am 29.07.14 eingereicht. Beschäftigungsverbot war ab 27.07.14 Bis Anfang Mutterschutz zum 08.08.14 ausgestellt.Ist aber alles Fristgerecht. Hat ja Keiner bemängelt.


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