Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot

Frage: Beschäftigungsverbot

Butterfly233

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Guten Morgen, Ich arbeite in Zeitarbeit (Manteltarifvertrag) und habe einen Beschäftigungsverbot von Arbeitgeber erhalten. Mein Arbeitgeber beantwortet leider nie fragen die Gehaltshöhe betreffen… Deswegen möchte ich fragen, ob unten gelistete Sachen bei die Ermittlung von Höhe Mutterschutzlohnes zu berücksichtigen sind: - AZK Plusstunden- Überstunden laufenden Monat erwirtschaftet, nur aber die Übertarifliche Zulage wird direkt bezahlt. Die Stunden landen dann auf Zeitkonto. Soll hier der (noch nicht bezahlte, aber in dieser Monat erwirtschaften) Normalstundensatzt mitgerechnet werden? - Freizeitausgleich: es werden Stunden von Zeitkonto benutzt, dafür dass Mitarbeiter ohne Minusstunden zu machen, frei in aktuellen Refernzzeitraum bekommt (die als Frei gebrauchten Stunden werden von Zeitkonto abgezogen und die Stundenabrechnung in laufenden Monat stimmt). Sind daraus resultierenden, bezahlten Beiträgen als aktuellen Referenzzeit zu sehen, weil die ein Teil des laufendes Monats geworden sind? oder da die Stunden in anderen Monat erwirtschaftet worden sind sind die nicht zu berücksichtigen? Mit freundlichen Grüßen B


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Zu berücksichtigen ist das gesamte Arbeitsentgelt, das für den Referenzzeitraum abgerechnet wurde, einschließlich geldwerter Sachleistungen, vermögenswirksamer Leistungen, Zulagen und Zuschläge. Die erwirtschafteten Stunden werden ja auch in der Abrechnung erscheinen. Liebe Grüße NB


Butterfly233

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Guten Morgen! Danke für die schnelle Antwort. Ich weiß aber leider immer noch nicht was passiert mit Freizeitausgleich: ist es laufenden Referenzzeitraum oder nicht? Sind die angezeigten aber noch nicht Bezahlten Überstunden zu berücksichtigen oder nicht? Können Sie eine dazu eine eindeutige Aussage bitte machen? Es fehlt einem Leihen schwer es aus dem Gesetzt auszulesen. VG


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