Lisa2018
Hallo,
Und zwar bin ich seit dem 23.01.2023 im beschäftigungsverbot & bin aktuell in der 13+5ssw. Heute habe ich die Aussage bekommen das mein Betrieb das BV aufhebt da keine Gefahr mehr besteht (Corona). Mir geht es aber seit der 5ssw echt bescheiden mit Übelkeit Erbrechen Rückenschmerzen & Schlappheit dazu noch Schwindel. Ich arbeite im Einzelhandel & meine FA weiß wie es mir geht. Aber sie möchte mir trotzdem kein BV geben warum auch immer . Ich würde nicht so dahinter sein wenn es mir gut gehen würde. Dann habe ich mein betriebsarzt angerufen der kann auch nichts machen. Ich bin verzweifelt & wirklich am Ende meiner Kräfte. Kann mir da jemand weiter helfen? Danke im Voraus
Hallo, ein Beschäftigungsverbot bedeutet, dass eine Gefahr für Mutter und Kind von der Arbeitsstelle ausgehen. Darüber kann alleine der Arbeitgeber entscheiden (Ausnahme in wenigen Fällen). Wenn es Ihnen gesundheitlich nicht gut geht, ist der Arzt zuständig. Der kann dann eine Krankschreibung aussprechen. Das bedeutet aber, dass Sie nach sechs Wochen in die Krankengeldzahlung rutschen. Liebe Grüße NB
User-1736455377
Sowohl FA als auch BA haben Recht: für eine Gefährdung am Arbeitsplatz ist der AG zuständig. Wenn dieser keine grundsätzliche Gefahr/Verstoß gegen das MuSchu sieht, braucht er auch kein BV ausstellen bzw. kann dieses aufheben, wenn die Gefährdung nicht mehr vorhanden ist. Deine aktuellen Beschwerden rechtfertigen eben nur eine AU, aber kein BV von ärztlicher Seite. Ein BV vom FA gibt es eigentlich nur, wenn jegliche Arbeit eine Gefährdung der Schwangerschaft bzw. dir und deines Kindes darstellen würde. Das scheint eben nicht der Fall zu sein - daher korrekt, keines auszustellen.
Suomi
Wenn es Dir nicht gut geht, musst Du Dich im Anschluss an das BV krank schreiben lassen.
Himbeere2008
Vollkommen richtig, für ein Beschäftigungsverbot musst du arbeitsfähig sein. Wenn du dich nicht wohlfühlst und krank bist erhältst du eine AU.
Neverland
Du kannst dich krank schreiben lassen, da arbeitsunfähig wenn es dir so mies geht. Ein BV ist da leider nicht begründet.
misses-cat
Wenn du ins Krankengeld rutscht werden die Monate ausgeklammert weil deine Beschwerden Schwangerschaftsbedingt sind. Nur drauf achten das das auf der Krankschreibung vermerkt ist, dann wird das bei der elterngeld Berechnung berücksichtigt
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