sennab284
Ich habe eine Tochter die ist 2 1/2 Jahre. Leider hatte ich im September eine Fehlgeburt mit Ausscharbung, zwei Monate zuvor hatte ich einen Abgang. Seitdem war ich krank geschrieben bis zum 01.12.2019, da es mich so fertig macht und noch familiäre Probleme dazu gekommen sind. Mein Arbeitgeber hatte mich schriftlich informiert, das ich noch Urlaub habe und diesen nehmen soll, da er sonst verfällt. Also hatte ich von 02.12.19 - 01.01.2020 Urlaub. Es ging mir nicht besser sodass meine Ärztin mich nochmal krank geschrieben hat, aber ich mit ihr besprochen habe, dass ich dann versuche wieder zu Arbeit zu gehen, da es mir besser geht und auch gut tun wird. Am Montag habe ich einen Termin bei meiner Ärztin, da sie mich nochmal sehen wollte und mich gesund attestieren wollte für die Krankenkasse. Da ich es versuchen möchte, da das Geld auch vorne und hinten nicht reicht mit Krankengeld. Jetzt habe ich heute Positiv getestet. Habe so Angst, das ich es wieder verliere. Wie gehe ich jetzt vor ? Mein Arbeitgeber hat mir damals sofort ein Beschäftigungsverbot gegeben, da es zu gefährlich ist für Schwangere. Würde mich über eine Rückmeldung freuen. Danke im Voraus.
Hallo, eine AU geht einem BV vor. Wenn Sie also wirklich wieder gesund sind, muss der AG prüfen, ob eine Gefährdung vorliegt, sollte Sie dann umsetzen oder ein Bv ausstellen. Sie bekommen dann den Lohn, den Sie ohne BV bekommen würden. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Du musst dir im Klaren sein, dass du arbeiten kannst. Denn eine Krankschreibung geht einem möglichen BV immer vor. Dann gehst du am 1. Arbeitstag hin und zeigst deinem Chef deine Schwangerschaft an. Und dann wird alles seinen Lauf nehmen. Allerdings könnte es passieren, das es einen Ersatz Arbeitsplatz gibt. Die Gesetze zum BV wurden verschärft und ein BV letztes Mittel der Wahl.
sennab284
Vielen Dank für deine Nachricht.
Mutti69
Wenn sich Krankmeldung und BV nicht überlappen ist es rechtens. Allerdings bezweifle ich, dass du wirklich arbeitsfähig bist. Du schreibst, das Geld ist knapp, du wolltest es "versuchen". Das klingt nicht stabil und scheinbar hat in der Krankschreiben auch keine Behandlung stattgefunden? Ich würde zunächst ganz sachlich mit der Ärztin besprechen, ob sie dich - die Schwangerschaft außen vorgelassen - für stabil genug hält, die Arbeit wieder aufzunehmen oder - und das fände ich besser - welche therapeutischen Maßnahmen du ergreifen kannst, damit du dich nach hastig stabilisierst. Bis du gesund, trittst du deinen Dienst an und teilst deinem AG mit, dass du schwanger bist. Allerdings muss man damit rechnen, dass der AG das kritisch sieht und ggf. anzweifelt, dass du - die Schwangerschaft außen vor lassend - wirklich arbeitsfähig bist. Er hat, bei berechtigtem Zweifel durchaus die Möglichkeit das über den medizinischen Dienst der Krankenkassen überprüfen zu lassen. Daher nochmal mein Tipp: ehrlich mit der Ärztin sprechen und nicht weiter aussitzen, sondern wirklich aufarbeiten und auch wirklich behandeln. Dann kann der behandelnde Therapeut - bei einer Prüfung - auch ganz konkret plausibel darlegen, ob oder ob du nicht arbeitsfähig bist.
sennab284
Danke für deine Nachricht, eine Therapie hat stattgefunden und ich fühle mich auch auf die Arbeit zu gehen, daher habe ich geschrieben, ich möchte es „versuchen“. Morgen endet meine Krankenmeldung. Wenn ich keine weitere Krankenmeldung haben möchte und zur Arbeit gehen möchte, dann ist das doch in Ordnung. Jetzt bin ich schwanger und ich würde auch eine andere Tätigkeit machen, vll im Büro oder so, falls mein Arbeitgeber überhaupt mir dies anbietet.
luvi
Hallo, Dann geh doch erst mal ein paar Tage arbeiten, wenn du jetzt wieder gesund bist. Lass dir dann die Schwangerschaft bestätigen, und teile die Schwangerschaft dem AG mit. Der wird dann entscheiden, ob und welche Art von BV es gibt. Evtl. kann er dir ja auch eine andere Tätigkeit geben. LG luvi
sennab284
Hallo, lieben Dank für deine Nachricht. Ich habe meinem Arbeitgeber informiert und ich soll nicht zur Arbeit kommen, habe auch schon die Bescheinigung meinem Arbeitgeber zugesendet.
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