Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot

Frage: Beschäftigungsverbot

Steffi2103

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Sehr geehrte Frau Bäder, Ich befinde mich gerade in der 13. Schwangerschaftswoche. Ich bin im Außendienst den ganzen Tag im Auto unterwegs. Aufgrund von Übelkeit, Schwindel und Konzentrationsschwierigkeiten Wegen Müdigkeit bin ich vier Wochen vom Gynäkologen krank geschrieben worden. Meine Fahrleistung beträgt ca 300km am Tag, was 4 Stunden Fahrzeit ja übersteigt. Leider kann mir kein Platz im Innendienst zugewiesen werden. Im Mutterschutzgesetz steht auch, das ab dem 3. Monat ein arbeiten mit Beförderungsmitteln nicht mehr zulässig ist. Ist mein Arbeitgeber verpflichtet mir ein BV auszustellen wenn er an der Situation nichts ändern kann? Oder ist dafür der Arzt zuständig? Ich glaube nicht das ich aufgrund der Umstände meine Arbeit noch sicher im Straßenverkehr ausführen kann. Vielen Dank für ihre Bemühungen Mit freundlichen Grüßen Steffi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Außendienst ist kein Beförderungsmittel. Beförderungsmittel wäre zum Beispiel Flugbegleiterin oder Taxifahrerin. Auch gibt es keine Regelung zu der Frage, ob Sie grundsätzlich in der Schwangerschaft zu viel Auto fahren dürfen. Nach meinem dafürhalten ist hier auch eine Krankschreibung das richtige, denn es liegt ja nicht an der Arbeit, sondern an der Schwangerschaft, dass Sie Probleme haben. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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1. Aufgrund des MuSchG darf dir dein AG nur eine Tätigkeit mit < 4 Std. Fahrzeit pro Tag geben. Dann wird dein Aktionsradius evtl eingeschränkt oder irgendwelche organisatorischen Maßnahmen gefunden, wie man die 300 km reduzieren kann. Dafür ist nur der AG verantwortlich. 2. Die erwähnten Schwangerschaftsbeschwerden gehen den AG nichts an, dafür ist dein Arzt zuständig. Mit Schwindel kann man nicht Autofahren. Wenn du aufgrund körperlicher Beschwerden nicht in der Lage bist, Auto zu fahren, muss dich dein Arzt entweder krankschreiben (wenn grundsätzlich keine Arbeitsfähigkeit besteht) oder z.B. dir speziell Autofahrten > 20 min täglich untersagen. In der Fall kann dir der AG eine Home Office Tätigkeit anbieten (wenn möglich).


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Ich muss ein wenig zurückrudern, da ich dieses hier gefunden habe: https://www.brd.nrw.de/arbeitsschutz/56_mutterschutz_jugendarbeitsschutz/service/Zusatzmerkblatt-Fahr-und-Aussendienst.pdf


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