Steffi2103
Sehr geehrte Frau Bäder, Ich befinde mich gerade in der 13. Schwangerschaftswoche. Ich bin im Außendienst den ganzen Tag im Auto unterwegs. Aufgrund von Übelkeit, Schwindel und Konzentrationsschwierigkeiten Wegen Müdigkeit bin ich vier Wochen vom Gynäkologen krank geschrieben worden. Meine Fahrleistung beträgt ca 300km am Tag, was 4 Stunden Fahrzeit ja übersteigt. Leider kann mir kein Platz im Innendienst zugewiesen werden. Im Mutterschutzgesetz steht auch, das ab dem 3. Monat ein arbeiten mit Beförderungsmitteln nicht mehr zulässig ist. Ist mein Arbeitgeber verpflichtet mir ein BV auszustellen wenn er an der Situation nichts ändern kann? Oder ist dafür der Arzt zuständig? Ich glaube nicht das ich aufgrund der Umstände meine Arbeit noch sicher im Straßenverkehr ausführen kann. Vielen Dank für ihre Bemühungen Mit freundlichen Grüßen Steffi
Hallo, Außendienst ist kein Beförderungsmittel. Beförderungsmittel wäre zum Beispiel Flugbegleiterin oder Taxifahrerin. Auch gibt es keine Regelung zu der Frage, ob Sie grundsätzlich in der Schwangerschaft zu viel Auto fahren dürfen. Nach meinem dafürhalten ist hier auch eine Krankschreibung das richtige, denn es liegt ja nicht an der Arbeit, sondern an der Schwangerschaft, dass Sie Probleme haben. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
1. Aufgrund des MuSchG darf dir dein AG nur eine Tätigkeit mit < 4 Std. Fahrzeit pro Tag geben. Dann wird dein Aktionsradius evtl eingeschränkt oder irgendwelche organisatorischen Maßnahmen gefunden, wie man die 300 km reduzieren kann. Dafür ist nur der AG verantwortlich. 2. Die erwähnten Schwangerschaftsbeschwerden gehen den AG nichts an, dafür ist dein Arzt zuständig. Mit Schwindel kann man nicht Autofahren. Wenn du aufgrund körperlicher Beschwerden nicht in der Lage bist, Auto zu fahren, muss dich dein Arzt entweder krankschreiben (wenn grundsätzlich keine Arbeitsfähigkeit besteht) oder z.B. dir speziell Autofahrten > 20 min täglich untersagen. In der Fall kann dir der AG eine Home Office Tätigkeit anbieten (wenn möglich).
Ich muss ein wenig zurückrudern, da ich dieses hier gefunden habe: https://www.brd.nrw.de/arbeitsschutz/56_mutterschutz_jugendarbeitsschutz/service/Zusatzmerkblatt-Fahr-und-Aussendienst.pdf
Ähnliche Fragen
Guten Tag, ich befinde mich gerade in einer verzwickten Situation. Ich wurde von meinem Arzt sofort nach Feststellung der Schwangerschaft aufgrund einer Vordiagnose in das Beschäftigungsverbot geschickt. So war ich von jetzt auf gleich aus meinem Beruf raus. Allerdings befinde ich mich gerade in einer Weiterbildung, welche im Februar 2026 been ...
Guten Abend bzw Guten Morgen, Ich befinde mich in folgender Situation und bin über fachlichen Rat sehr dankbar: Ich bin in SSW8 schwanger und aktuell krankgeschrieben. Nächster geplanter Schritt ist ein individuelles beschäftigungsverbot ab SSW 11 aus triftigen Gründen, bereits mit Ärztin abgeklärt. Soweit so gut. Arbeitgeber weiß aktuell noch ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell in der 12. SSW und wurde seit dem 27.10. – mit Bekanntgabe meiner Schwangerschaft – durch meinen Arbeitgeber ins Beschäftigungsverbot versetzt. In diesem Zusammenhang habe ich zwei Fragen: -Bemessungsgrundlage der Gehaltsfortzahlung: orientiert sich die weitere Gehaltsauszahlung am durch ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir bei meinem Anliegen behilflich sein. Ich arbeite derzeit als fachliche Leitung in einer Praxis, und in meinem Arbeitsvertrag sind die Bedingungen für diese Position festgelegt. Nun bin ich schwanger und werde voraussichtlich in ein betriebliches Beschäftigungsverbot geschickt. Mir wurde ...
Liebe Frau Bader, ich habe von meiner Frauenärztin ein ärztliches Beschäftigungsverbot erhalten. In diesem Zusammenhang möchte ich gern klären, welche Gehaltsbestandteile während des Beschäftigungsverbots weiterhin zu berücksichtigen sind. Konkret geht es um folgende regelmäßig gewährten Leistungen, die monatlich auf meiner Gehaltsabrechnu ...
ich bin 31 Jahre alt und in Hessen als Förderschullehrerin verbeamtet. Seit der Geburt meiner Tochter am 21.05.2025 befinde ich mich derzeit in Elternzeit. Nun bin ich erneut schwanger. In diesem Zusammenhang habe ich folgende Frage: Besteht die Möglichkeit, die laufende Elternzeit vorzeitig zu beenden, um wieder in den Dienst zurückzukehren u ...
Hallo, Mein 3tes Kind wurde am 4.9.24 geboren. Seitdem war ich bis zum 3.8.25 in Elternzeit. Davor bereits im Beschäftigungsverbot mit einem Gehalt von 30h. Im August bin ich in Vollzeit wiedereingestiegen und habe Urlaub abgebaut bis inkl. 11.10.25 danach sollte ich Überstunden in Vollzeit abbauen und ab dem 22.10. wieder in Persona arbeit ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...
Guten Tag Frau Bader, seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%. Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...
Ich bin aktuell schwanger und der Vater meines Kindes ist finnischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Finnland. Ich plane, während der Schwangerschaft so früh wie möglich zu ihm zu ziehen und das Kind dort zur Welt zu bringen. Ich bin aktuell in Deutschland angestellt und gesetzlich krankenversichert. Für meinen Fall stellen sich daher mehrere Frag ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elternzeit bei 2 Kindern (Überschneidung?)
- Aufenthaltsbestimmungsrecht fuer den Vater, wie sind da die Chancen?
- Elterngeld
- Beschäftigungsverbot + Mutterschutz in Finnland
- Beschäftigungsverbot bei erneuter Schwangerschaft während Teilzeit in Elternzeit
- Umgang
- Jugendamt
- Elterngeld
- Beschäftigungsverbot nach Elternzeit
- Ausklammerung 0 Monat 14.Lebensmonat ohne Elterngeldbezug