Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot

Frage: Beschäftigungsverbot

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, ich bin Anfang der 10. SSW und habe von meinem Frauenarzt ein individuelles Beschäftigungsverbot bekommen. Geltend ab 24.08.2009 (ich hätte an diesem Tag wieder arbeiten gehen müssen - Ende der 1. Elternzeit) Bereits am Anfang meiner ersten SS habe ich ein Beschäftigungsverbot ausgestellt bekommen aufgrund psychischer Belastung, Druck und ich habe keine richtige Ruhepausen einlegen können bzw. ich durfte meine PC Arbeit nicht unterbrechen. Ich durfte auch nicht während eines Telefonates aufstehen und mich mal strecken oder so (Ablenkung der anderen Kollegen) und Füße hochlegen war auch nicht erlaubt (also unter dem Tisch auf ner kleinen Kiste oder so) Ich arbeiet in einem Call Center. Man hat eine bestimmte Vorgabe wieviel Anrufe man annehmen muß und wenn man zuwenig gemacht hat hatte man gleich ein Gespräch beim Chef. Oder wenn die Telefonate zu lang gingen - Gespräch beim Chef. ich wurde schikaniert - z.B. musste ich mich rechtfertigen warum ich 32 x in der Stunde auf´s Klo ging! Ich hab dem Stress nicht standgehalten und bin täglich zuhause gesessen und habe nur geweint! ich war total am Ende! Nun bin ich wie gesagt wieder schwanger und mein Arzt hat mir gleich das Verbot ausgestellt. Nun habe ich von meinem AG ein Schreiben erhalten in dem er das Beschäftigungsverbot nicht anerkennt und mir zurück schickt. Mein AG sagt es muß in dem Verbot drin stehen warum ich nicht arbeiten darf und deshalb wird das nicht anerkannt. Außerdem verlangt er eine unverzügliche Nachuntersuchung eines anderen Arztes der mir ein Beschäftigungsverbot ausstellt bzw. das Verbot meines Arztes bestätigt. Nun meine Fragen: 1. Gibt es ein Unterschied zwischen einem individuellen Beschäftigungsverbot und einem "normalen" Beschäftigungsverbot? 2. Muß mein Arzt die Gründe dafür wirklich bekanntgeben? 3. Kann der AG tatsächlich das Beschäftigungsverbot nicht anerkennen? 4. Was ist wenn ich mich weigere eine Nachuntersuchung bei einem anderen Arzt zu machen? Kann mich mein AG dann kündigen? 5. Wo kann ich u.U. rechtlichen Beistand bekommen? An wen kann ich mich wenden? Ich denke mein AG zweifelt nun das Verbot an weil im Schrtiftverkehr im Juli ich um andere Arbeitszeiten gebeten habe, da ich nicht so flexibel arbeiten kann wie vor der Elternzeit. Ich müsste zwischen 7.00 und 24.00 Uhr arbeiten gehen und meine Tochter wäre in gewissen Zeiten nicht versorgt wenn ich so arbeiten würde. Daher bat ich um eine Änderung und falls dies nicht möglich wäre bat ich um die Kündigung. Vermutlich zweifelt mein AG nun deshalb das Beschäftigungsverbot an. Vielen Dank und entschuldigung für den langen Text aber ich musste ein wenig "ausholen". LG Conny


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Folgender Sachverhalt:  Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend)  individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt  am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt.  vertragsunterzeichnung am 17.09.2025  Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?  

Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber hat am 12.02. anhand seiner Gefährdungsbeurteilung ein Beschäftigungsverbot, allerdings erst zum 1. März, ausgestellt, da ich zuvor noch Überstunden abbauen sollte - dem widersprach ich. Mitteilung der Schwangerschaft erfolgte bereits 2 Wochen zuvor, bereits da wurde Überstundenabbau angeordnet bis die Gefä ...

Liebe Frau Bader, Es ist aus gesundheitlichen Gründen davon auszugehen, dass ich auch bei einem zweiten Kind ein Beschäftigungsverbot erhalten würde. Ich habe von Stkl 4 in 3 gewechselt, um mein Elterngeld zu erhöhen (aber auch vorher schon hatte ich 200 Euro netto mehr als mein Mann). Kann ich im Beschäftigungsverbot in die 5 wechseln und mein M ...

Sehr geehrte Frau Bader,  Ich bin aktuell bis 9. Mai noch in Elternzeit von meiner Tochter, bin aktuell schwanger und wollte auch bis zum nächsten Mutterschutz arbeiten gehen. Allerdings wird mein Chef mir sehr warscheinlich ein Arbeitsverbot ausstellen da wir an der Rezeption genügend Arbeitskräfte sind und in der Assistenz ich nicht arbeiten dar ...

Hallo Frau Bader,  wie verhält sich das meine Elternzeit läuft eig am 16.4. 26 aus und jetzt bin ich erneut schwanger habe in der 1. ssw help und präeklamsie und Frühgeburt 27+0 gehabt. Ich würde durch das Risiko der 1. ssw sofort von der Ärztin in bv geschickt. Arbeite aktuell bei meinem alten Arbeitgeber Teilzeit in Elternzeit 25 st pro Woche. W ...

Sehr geehrte Frau Bader. Ich bin aktuell schwanger. Ich bin Ärztin von Beruf. Meine Schwangerschaft habe ich meinem Arbeitgeber am 16.03.2026 mitgeteilt. Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich in der 9. Schwangerschaftswoche. Direkt im Anschluss wurde mir durch das Krankenhaus ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Ich habe im Dezember mit Diensten b ...

Hallo Frau Bader, ich habe folgendes Problem, bei dem ich auch nach intensiver Recherche nicht ganz weiter komme und hoffe nun auf Ihre Hilfe.  Ich bin Ärztin und seit Anfang des Jahres im partiellen Beschäftigungsverbot (keine Dienste, Sonntagsarbeit, etc.). Nachdem mir nun endlich der Mutterschutzlohn für die Tage im Beschäftigungsverbot gezahl ...

Sehr geehrte Frau Bader, Nach meiner Elternzeit von Kind 1 möchte ich nun wieder arbeiten gehen.  Bei meinem vorherigen AG habe ich bereits gekündigt. Nun möchte ich bei einem neuen AG die ersten 2 Monate erstmal mit 1 Tag die Woche starten (also auf Minijobbasis). Danach würde ich gerne auf 60% erhöhen und wenn das gut läuft, eventuell auf 80%. D ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe einen unbefristeten Vertrag auf Minijob Basis beim Discounter. Ich werde seit Bekanntgabe der Schwangerschaft nur noch nachmittags an der Kasse eingesetzt.  Davor hatte ich Spätschichten mit Zulagen. Ich merke jedoch, dass ich aufgrund von gesundheitlichen Gründen ( vermutlich durch die Schwangerschaft ) auch nic ...

Hallo Frau Bader, Vor der Geburt meines 1. Kindes arbeitete ich Vollzeit bei meinem Hauptarbeitgeber (ein Heim), die Elternzeit endet im Dezember 2026. Seit Mai 2025 habe ich einen Nebenjob (7 Wochenstunden) in einem Kindergarten. Nun bin ich erneut schwanger, mein Entbindungstermin ist der 27.11.. Ich habe mich bereits zum Beginn des Mutterschutze ...