Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Beschäftigungsverbot

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Hallo, ich bin Anfang der 10. SSW und habe von meinem Frauenarzt ein individuelles Beschäftigungsverbot bekommen. Geltend ab 24.08.2009 (ich hätte an diesem Tag wieder arbeiten gehen müssen - Ende der 1. Elternzeit) Bereits am Anfang meiner ersten SS habe ich ein Beschäftigungsverbot ausgestellt bekommen aufgrund psychischer Belastung, Druck und ich habe keine richtige Ruhepausen einlegen können bzw. ich durfte meine PC Arbeit nicht unterbrechen. Ich durfte auch nicht während eines Telefonates aufstehen und mich mal strecken oder so (Ablenkung der anderen Kollegen) und Füße hochlegen war auch nicht erlaubt (also unter dem Tisch auf ner kleinen Kiste oder so) Ich arbeiet in einem Call Center. Man hat eine bestimmte Vorgabe wieviel Anrufe man annehmen muß und wenn man zuwenig gemacht hat hatte man gleich ein Gespräch beim Chef. Oder wenn die Telefonate zu lang gingen - Gespräch beim Chef. ich wurde schikaniert - z.B. musste ich mich rechtfertigen warum ich 32 x in der Stunde auf´s Klo ging! Ich hab dem Stress nicht standgehalten und bin täglich zuhause gesessen und habe nur geweint! ich war total am Ende! Nun bin ich wie gesagt wieder schwanger und mein Arzt hat mir gleich das Verbot ausgestellt. Nun habe ich von meinem AG ein Schreiben erhalten in dem er das Beschäftigungsverbot nicht anerkennt und mir zurück schickt. Mein AG sagt es muß in dem Verbot drin stehen warum ich nicht arbeiten darf und deshalb wird das nicht anerkannt. Außerdem verlangt er eine unverzügliche Nachuntersuchung eines anderen Arztes der mir ein Beschäftigungsverbot ausstellt bzw. das Verbot meines Arztes bestätigt. Nun meine Fragen: 1. Gibt es ein Unterschied zwischen einem individuellen Beschäftigungsverbot und einem "normalen" Beschäftigungsverbot? 2. Muß mein Arzt die Gründe dafür wirklich bekanntgeben? 3. Kann der AG tatsächlich das Beschäftigungsverbot nicht anerkennen? 4. Was ist wenn ich mich weigere eine Nachuntersuchung bei einem anderen Arzt zu machen? Kann mich mein AG dann kündigen? 5. Wo kann ich u.U. rechtlichen Beistand bekommen? An wen kann ich mich wenden? Ich denke mein AG zweifelt nun das Verbot an weil im Schrtiftverkehr im Juli ich um andere Arbeitszeiten gebeten habe, da ich nicht so flexibel arbeiten kann wie vor der Elternzeit. Ich müsste zwischen 7.00 und 24.00 Uhr arbeiten gehen und meine Tochter wäre in gewissen Zeiten nicht versorgt wenn ich so arbeiten würde. Daher bat ich um eine Änderung und falls dies nicht möglich wäre bat ich um die Kündigung. Vermutlich zweifelt mein AG nun deshalb das Beschäftigungsverbot an. Vielen Dank und entschuldigung für den langen Text aber ich musste ein wenig "ausholen". LG Conny


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