Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, mein Erziehungsurlaub für mein 1. Kind endet im April. Meine AG fragte mich im Oktober letzten Jahres, ob ich vorhätte, wiederzukommen, dies konnte ich damals jedoch noch nicht beantworten, da ich ja noch keine Kiga Zusage hatte. So habe ich es auch gesagt, ich weiß es noch nicht, wir haben noch keine Zusage, aber wahrscheinlich würde ich eher halbtags kommen. Ich arbeite zur Zeit auf 400€ Basis in meinem Betrieb. Daraufhin stellte meine Chefin eine Vollzeitkraft ein, für eine Halbtagsangestelle, die in Mutterschutz ging. Im Dezember wurde ich erneut schwanger und es zeichtnete sich schnell ab, dass diese Schwangerschaft wohl nicht ganz einfach wird und ein Beschäftigungsverbot mit sich bringen würde. Daher wurde vereinbart, daß ich als Vollzeitkraft "beschäftigt² werde, aber mit der Option Beschäftigungsverbot.(Da sie als Kleinbetrieb/Arztpraxis dagegen versichert ist, bekommt sie eine volle Erstattung) Nach einem erneuten Krankenhausaufenthalt wurde dieses Beschäftigungsverbot nun ausgesprochen und meine Chefin meinte nun, dass sie nicht einsehen könnte mich als Vollzeitkraft laufen zu lassen, da ich ja eigentlich gar nicht vorgehabt hätte, Vollzeit arbeiten zu kommen. Ich habe meine Stelle jedoch nicht gekündigt. Sie meint, es sei ihr gutes Recht mich nur als Halbzeitkraft laufen zu lassen, mehr steht mir nicht zu? Hat sie da denn wirklich Recht? Sorry, dass es so lang geworden ist. Vielen Dank Steph
Hallo, da gibt es doch eine klare Rechtslage. Sie haben EZ beantragt und beendet. Danach müssen Sie voll arbeiten, es sei denn, Sie haben schriftlich TZ beantragt. Wenn nicht, gibt es Ausfall wie bei einer Vollzeitkraft. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, rein moralisch hat sie absolut recht! du wolltest ja maximal halbtags arbeiten. Der Umlage/Krankenkasse jetzt vorzumachen, dass Du eigentlich vollzeit arbeiten solltest, entspricht ja nicht den Tatsachen (um es milde auszudrücken) und würde nur Dich bereichern. Vermutlich kann Deine Chefin nicht nachweisen, dass Ihr halbtags vorgesehen habt. Allerdings müsstest Du für Vollzeit wohl auch die Kinderbetreuung nachweisen können. Vielleicht hat sie auch deshalb ein Interesse daran, weil sie die Umlage nicht bezahlt hat (ich weiß nicht, ob eine Versicherungspflicht in der Umlage besteht). Ich würde mir an Deiner Stelle sehr gut überlegen, ob ich auf dem Vollzeitanspruch bestehe. Viel Glück für Deine Schwangerschaft.
Mitglied inaktiv
Hallo, Du hast leider nicht vollständig gelesen. Ich habe ihr im Oktober nicht fest zusagen können, da zu dieser Zeit noch keine Zusage für die Kita da war. Diese habe ich aber jetzt, das heißt für mich wäre eine Vollzeitbeschäftigung möglich. Die Annahme, daß ich wahrscheinlich nur halbtags arbeiten könne wurde geäußert, als wir noch keine feste Kita-Zusage hatten und sie wurde lediglich in diesem Zusammenhang geäußert. Dennoch vielen Dank für Deine Antwort
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