Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Beschäftigungsverbot

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, mein Erziehungsurlaub für mein 1. Kind endet im April. Meine AG fragte mich im Oktober letzten Jahres, ob ich vorhätte, wiederzukommen, dies konnte ich damals jedoch noch nicht beantworten, da ich ja noch keine Kiga Zusage hatte. So habe ich es auch gesagt, ich weiß es noch nicht, wir haben noch keine Zusage, aber wahrscheinlich würde ich eher halbtags kommen. Ich arbeite zur Zeit auf 400€ Basis in meinem Betrieb. Daraufhin stellte meine Chefin eine Vollzeitkraft ein, für eine Halbtagsangestelle, die in Mutterschutz ging. Im Dezember wurde ich erneut schwanger und es zeichtnete sich schnell ab, dass diese Schwangerschaft wohl nicht ganz einfach wird und ein Beschäftigungsverbot mit sich bringen würde. Daher wurde vereinbart, daß ich als Vollzeitkraft "beschäftigt² werde, aber mit der Option Beschäftigungsverbot.(Da sie als Kleinbetrieb/Arztpraxis dagegen versichert ist, bekommt sie eine volle Erstattung) Nach einem erneuten Krankenhausaufenthalt wurde dieses Beschäftigungsverbot nun ausgesprochen und meine Chefin meinte nun, dass sie nicht einsehen könnte mich als Vollzeitkraft laufen zu lassen, da ich ja eigentlich gar nicht vorgehabt hätte, Vollzeit arbeiten zu kommen. Ich habe meine Stelle jedoch nicht gekündigt. Sie meint, es sei ihr gutes Recht mich nur als Halbzeitkraft laufen zu lassen, mehr steht mir nicht zu? Hat sie da denn wirklich Recht? Sorry, dass es so lang geworden ist. Vielen Dank Steph


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, da gibt es doch eine klare Rechtslage. Sie haben EZ beantragt und beendet. Danach müssen Sie voll arbeiten, es sei denn, Sie haben schriftlich TZ beantragt. Wenn nicht, gibt es Ausfall wie bei einer Vollzeitkraft. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, rein moralisch hat sie absolut recht! du wolltest ja maximal halbtags arbeiten. Der Umlage/Krankenkasse jetzt vorzumachen, dass Du eigentlich vollzeit arbeiten solltest, entspricht ja nicht den Tatsachen (um es milde auszudrücken) und würde nur Dich bereichern. Vermutlich kann Deine Chefin nicht nachweisen, dass Ihr halbtags vorgesehen habt. Allerdings müsstest Du für Vollzeit wohl auch die Kinderbetreuung nachweisen können. Vielleicht hat sie auch deshalb ein Interesse daran, weil sie die Umlage nicht bezahlt hat (ich weiß nicht, ob eine Versicherungspflicht in der Umlage besteht). Ich würde mir an Deiner Stelle sehr gut überlegen, ob ich auf dem Vollzeitanspruch bestehe. Viel Glück für Deine Schwangerschaft.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, Du hast leider nicht vollständig gelesen. Ich habe ihr im Oktober nicht fest zusagen können, da zu dieser Zeit noch keine Zusage für die Kita da war. Diese habe ich aber jetzt, das heißt für mich wäre eine Vollzeitbeschäftigung möglich. Die Annahme, daß ich wahrscheinlich nur halbtags arbeiten könne wurde geäußert, als wir noch keine feste Kita-Zusage hatten und sie wurde lediglich in diesem Zusammenhang geäußert. Dennoch vielen Dank für Deine Antwort


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag! Ich habe noch 25 Resturlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit! Diese 25 Resturlaubstage werden direkt nach meine Elternzeit genommen. Konkret in Zahlen: Ich habe offiziell Elternzeit bis zum 12.07.2025 und nehme die 25 Tage bis einschließlich zum 15.08.2025. Am 18.08.2025 muss ich somit wieder wirklich in Präsenz ...

Guten Tag Frau Bader, Ich habe eine Frage zu individuellen Beschäftigungsverboten bis zum Mutterschutz, welche sich auf jede Tätigkeit beziehen. Kann so ein Beschäftigungsverbot vom Arzt wieder aufgehoben werden, wenn sich die Situation unerwartet bessert? Oder zumindest abgewandelt werden in ein Teilbeschäftigungsverbot für gewisse Tätigkeiten ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich bin in der 14. Woche schwanger und kann nicht arbeiten. Ich fühle mich nicht krank, bin aber körperlich nicht in der Lage, Vollzeit als Lehrerin zu unterrichten. Nach spätestens 2 Stunden reagiere ich mit starken Unterleibs- und Rückenschmerzen, sowie Schwindel und Atemnot. Letzte Woche wäre ich b in der Schule zwe ...

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin schwanger und befinde mich seit März 2025 in einem ärztlich bescheinigten Beschäftigungsverbot und erhalte meinen Lohn auf Basis des Durchschnitts der letzten drei Monate vor Beginn des Verbots – inkl. regelmäßig gezahlter Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Ich befinde mich zudem in einem ...

Hallo Fr. Bader, Mein Frauenarzt hat mir vor 5 Wochen ein Beschäftigungsverbot ausgestellt. Ich bin seitdem zu Hause, mein Arbeitgeber hat dad BV bis jetzt nicht an dad zuständige Regierungspräsidium mitgeteilt und auch nicht der zuständigen Personalabteilung. Der Arbeitgeber ist sauer über das BV da sie damit nicht einverstanden sind und ei ...

Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...

Guten Tag Frau Bader, Ich bin aktuell mit meinem zweiten Kind schwanger und der voraussichtliche ET ist Ende Januar 2026. Aktuell bin ich noch bis zum 12.09.2025 in Elternzeit von meinem ersten Kind, welches am 13.09.2023 geboren wurde. Derzeit arbeite ich bei meinem Arbeitgeber 20 Stunden die Woche Teilzeit in Elternzeit und am 13.09.202 ...

Guten Tag Frau Bader,  wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...

Guten Tag Frau Bader, Ich wollte mich einmal erkundigen, ob eine Krankschreibung während eines individuellen BVs nötig ist, wenn sich ein anormaler Schwangerschaftsverlauf und dadurch eine Arbeitsunfähigkeit entwickelt. In dem Fall dürfte ja soweit ich das verstanden habe kein BV ausgesprochen werden sondern es müsste eine AU geben, aber was is ...

Guten Tag Frau Bader, folgende Situation: Ich habe am 11.08.2021 unser erster Kind zur Welt gebracht - bin damals von meinem Arbeitgeber direkt mit Bekanntgabe in's BV gekommen. Hätte dieser das BV nicht ausgestellt, wäre aber auch eins aus gesundheitlichen Gründen vom FA ausgestellt worden. Nach der Geburt war ich für insgesamt 3 Jahre i ...