Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot: Wegfall der Einsatzzulage

Frage: Beschäftigungsverbot: Wegfall der Einsatzzulage

annamor

Beitrag melden

Hallo, ich bin bei einer Zeitarbeitsagentur als Krankenschwester angestellt (nach IGZ). Mein Stundenlohn setzt sich aus dem Grundgehalt und einem einsatzbezogenen Leistungszuschlag zusammen. Zusätzlich erhalte ich Fahrtkosten- und Verpflegungszuschläge. Bei Bekanntwerden meiner Schwangerschaft wurde von meinem Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Die Fahrtkosten- und Verpflegungszuschläge sind danach weggefallen, was ich soweit noch nachvollziehen kann, da ich ja auch nicht mehr fahre. Auf der Gehaltsabrechnung taucht nun nur noch die Zeile "Krankstunden Beschäftigungsverbot" auf mit meiner durchschnittlichen Stundenzahl. Zunächst habe ich mir nichts dabei gedacht, da der Stundenlohn der Summe der vorher einzeln aufgelisteten Bestandteile entsprach. Aber seit etwa dem 4. Monat sinkt dieser Stundenlohn nun stetig auf den tariflichen Grundlohn hinab. Auf Rückfrage äußerte die Abrechnungsabteilung meines AG, dass dies richtig sei, da der Einsatz ja nicht fortbestünde und die Zulagen bei Krankstunden aus dem Mittel der letzten drei Monate berechnet. Für mich klingt das falsch. Ich soll doch durch die Schwangerschaft nicht benachteiligt werden und wenn ich nicht schwanger wäre, wäre der Einsatz ja fortgesetzt worden... Es ist jetzt sogar im Gespräch, dass ich nach der Schwangerschaft und kurzer Elternzeit wieder in das gleiche Krankenhaus vermittelt werde. Können Sie mir da die grundsätzliche Marschrichtung empfehlen? Vielen Dank im Vorraus! Anna


annamor

Beitrag melden

Hallo, vielen Dank für die Rückmeldung. Das dachte ich mir auch so. Aber tatsächlich wird es derzeit jeweils aus den drei direkt vergangenen Monaten berechnet (also mittlerweile Monate, die im BV lagen). Ich werde meinen AG jetzt nochmal darauf hinweisen, hoffentlich sehen die das ein... Liebe Grüße! Anna


nkd

Beitrag melden

Hallo Anna, Genau das selbe Probleme habe ich auch. Ich habe ein 120 std. Vertrag habe aber immer 135-145std. Monatlich gearbeitet. Laut Gesetz können wir keine finanzielle Nachteile haben. Ich war bei der Arbeitnehmerkammer, da hieß das mir alles zusteht wie Zuschläge und das die letzten 3 Monate gerechnet und der durchschnitt ausgezahlt werden soll. Nun war ich bei der Firma und da hieß es alles nach igz tariflich und sie bezahlen nicht nach 7, 7 std sondern nach 6, 43 std. wie bei krankheitstagen. Ich bin sehr entäuscht und irritiert. Werde demnächst nochmal zur Arbeitnehmerkammer gehen und alles vorlegen. Es reicht mir. Nach Gesetz haben wir Recht, aber igz Tarif ändert wohl alles. Ich würde dir raten einen Termin bei der Arbeitnehmerkammer zu machen oder bei der Gewerbeaufsichtsbehörde. Und nehme alles mit Lohnabrrechnung Vertrag usw... Mit freundlichen Grüßen Nkd


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde ich aktuell am Ende meiner Facharztweiterbildung an einer Uniklinik und bin aktuell schwanger. Mein Arbeitsvertrag läuft noch bis zum 15.04.26 Der ET ist am 05.07.26. Meine Frauenärztin hat mich jetzt ins Beschäftigungsverbot geschickt (seit 19.01.) Gemäß § 2 Abs. 5 WissZeitVG müsste dann mein Vertrag verlänge ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe 2 Fragen an Sie. Frage 1) Ich bin bis voraussichtlich Anfang Mai im vollem Beschäftigungsverbot und gehe dann in den Mutterschutz. Der Mutterschutz geht bis ca Mitte August danach beginnt das Elterngeld. (Wobei die 8 Wochen nach der Geburt ja als Elterngeld Monat gerechnet werden) Urlaubsgeld wird im Mai ausgez ...

Liebe Frau Bader, Ich habe eine Bitte und zwar war ich bis Ende September in einem Teilzeit und Minijob Vertrag. Dieser wurde ab Oktober 2025 in Vollzeit umgewandelt und der Minijob Vertrag komplett aufgelöst. Nun habe ich am 3. November festgestellt Schwanger zu sein in der 6ten Woche. Mein Arbeitgeber hat mich seit 1.1.2026 ins BV geschickt. Nun ...

Hallo Frau Bader, Ich bin erneut Schwanger, habe meine Elternzeit zum 01.01 beendet und habe aktuell Urlaub bei meinem Arbeitgeber, da sich viel angesammelt hat. Allerdings reicht dieser nicht bis zu meinem neuen Mutterschutz, deswegen hat mein Arbeitgeber mir angeboten für den kurzen Zeitraum von ca. 4 Wochen meine Elternzeit wieder in Anspruch ...

Hallo Frau Bader,  ich habe eine Frage zum Gehalt während des Beschäftigungsverbots.  Ich bin in der 16 SSW schwanger und  mein Arbeitgeber möchte mir ein Beschäftigungsverbot aussprechen. (Angestellt)  Ich habe vom 28.10.25-01.01.26 Arbeitslosengeld 1 bekommen. Seit dem 02.01.26 bin ich wieder angestellt.  Im Januar habe ich auf Grund von Krankh ...

Folgender Sachverhalt:  Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend)  individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt  am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt.  vertragsunterzeichnung am 17.09.2025  Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?  

Folgender Sachverhalt:  Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend)  individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt  am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt.  vertragsunterzeichnung am 17.09.2025  Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?  

Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber hat am 12.02. anhand seiner Gefährdungsbeurteilung ein Beschäftigungsverbot, allerdings erst zum 1. März, ausgestellt, da ich zuvor noch Überstunden abbauen sollte - dem widersprach ich. Mitteilung der Schwangerschaft erfolgte bereits 2 Wochen zuvor, bereits da wurde Überstundenabbau angeordnet bis die Gefä ...

Liebe Frau Bader, Es ist aus gesundheitlichen Gründen davon auszugehen, dass ich auch bei einem zweiten Kind ein Beschäftigungsverbot erhalten würde. Ich habe von Stkl 4 in 3 gewechselt, um mein Elterngeld zu erhöhen (aber auch vorher schon hatte ich 200 Euro netto mehr als mein Mann). Kann ich im Beschäftigungsverbot in die 5 wechseln und mein M ...

Sehr geehrte Frau Bader,  Ich bin aktuell bis 9. Mai noch in Elternzeit von meiner Tochter, bin aktuell schwanger und wollte auch bis zum nächsten Mutterschutz arbeiten gehen. Allerdings wird mein Chef mir sehr warscheinlich ein Arbeitsverbot ausstellen da wir an der Rezeption genügend Arbeitskräfte sind und in der Assistenz ich nicht arbeiten dar ...