Bettina Schmidt-Pop
Hallo, ich befinde mich momentan in meiner 2 Elternzeit die im 2 Jahr ist,und in December Endet. Wir möchten gerne noch ein 3 Kind nun ist es so das ich dan nur den Mindestsatz bekommen würde (ELTERNGELD). Wir haben überlegt auf Oktober schwanger zu werden, nun ist es aber das ich Teoretisch ab December wieder Arbeiten Müsste, aber in meinem Beruf (Metzgereiverkäuferin) werde ich vermutlich ein Bescheftigungverbot bekommen. Würde ich dann bis zum Mutterschutz mein Normales Gehalt bekommen bis dahin? War davor Vollzeit beschäftigt, nun sind wir aber umgezogen in der Zwischenzeit 150km Entfernung. Kann ich trotzdem ein Bescheftigungverbot bekommen? Wir haben noch überlegt als alternative das wir ein 3 Jahr Elterzeit beantragen und dann nur den Mutterschutz bekommen und dann wird es nur den Mindestsatz geben, ist aberhalt sehr wenig leider. ich würde mich um eine Antwort freuen
Hallo, nein. Sie können die Stelle ja nicht antreten und somit auch kein BV erhalten. Der AG könnte Sie ja auch umsetzen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Nein ein Beschaftigungsverbot gibt es nur, wenn du arbeiten könntest!!!
Meyla
Du musst für ein BV arbeitsfähig sein und eine Betreuung für das Kind vorweisen. Wieso eigentlich das BV? Was wenn dein AG den MuSchuG Richtlinien nachkommt und sagt „komm arbeiten“? Ich kenne nicht wenige Arbeitgeber, die das schon ausweitest bei so einer Aktion anordnen würden …. Klar bekommt er das Geld erstattet. Aber dn Papierkrieg muss er ja trotzdem führen.
mellomania
warum? der schutz ist doch optimal! die theke ist dazwischen, spuckschutz hängt. ein bv bekommt man, wenn man arbeiten kann so wie kind 1 betreut ist in deinem fall, der arbeitsplatz aber eine gefahr ist. ein bv finanziert einen nicht, wenn man wegzieht und gar nicht arbeiten könnte . von daher ist ein bv in deiner situation überhaupt keine option. du musst jederzeit! arbeitsfähig sein. und bei deinem beruf wird der schutz so perfekt sein, dass eh kein bv nötig sein wird.
cube
Nein. Ein BV setzt voraus, dass du arbeiten gehen könntest - bei 150km Entfernung zum Arbeitsplatz ist das nicht gegeben. Tatsächlich müsstest du deinen Job zum Ende der EZ selber kündigen, da du deinen Vertrag nicht mehr erfüllen kannst. Darauf zu setzen, dass du rechtzeitig schwanger wirst und auch noch ein BV bekommst und so gar nicht erst deine Arbeit wieder aufnehmen müsstest - sehr riskant. Spätestens, wenn du deinem AG die neue Schwangerschaft mitteilst, weiß dieser ja anhand der ärztlichen Bescheinigung und andere Unterlagen, die er benötigen wird, das du viel zu weit weg wohnst, um überhaupt arbeiten zu kommen. Meinst du ernsthaft, dass dein AG einer Mitarbeiterin, die gar nicht vorhatte, überhaupt wieder arbeiten zu kommen, auch noch ein BV ausstellt? Ich würde es sicher nicht tun. Sorry, aber da würde ich mich leicht veräppelt fühlen und einen mehr oder weniger Betrug sicher nicht unterstützen. Betrug, weil die Grundvoraussetzung für ein BV "arbeitsfähigkeit" eben gar nicht gegeben ist.
cube
Das ist die rechtlich korrekte Variante. Und wäre für euch sicher auch entspannter :-)
Bettina Schmidt-Pop
Ich hab auch bei der ersten SW ein BV von Arbeitgeber bekommen, wen man mit rohen Fleisch Arbeitet ist man als Schwangere ein Risiko ausgesetzt und man ist immer alleine in einer Schicht. Er konnte mir ja letztes Mal auch kein sicheres Umfeld für eine SW bieten. Daher hat er mir selber ein BV ausgestellt. Und ich hab in jeder meiner SW Probleme mit Kreislauf, sehr viel Erbrechen.
Mitglied inaktiv
Du willst es einfach nicht verstehen.... Du magst vielleicht ein BV bekommen, wenn du ab Dezember arbeiten würdest. Aber du wohnst 150 km weit entfernt. Ein BV dient nicht dazu, das künftige Elterngeld hoch zu treiben
Bettina Schmidt-Pop
...
mellomania
Hallo? Geht's dir zu gut? Es gibt Handschuhe! Dein bv war wohl eine gefälligkeit....ohne dass du arbeiten kannst gibtves kein bv. Und mir Adresse 150 km weit weg schon dreimal nicht. Dein Ton sagt viel aus. Dein AG kann froh sein, dass du nicht wiederkommt:-)
Mitglied inaktiv
Wie bist du denn drauf.... Bin mal gespannt ob Frau Bader auch so eine Antwort bekommt.
mellomania
ich sage ja, da ist einiges schiefgelaufen. manchmal wünscht man sich doch engmaschige kontrollen von den krankenkassen.
cube
Grundvoraussetzung, um ein mögliches BV auszusprechen, ist die grundsätzliche Arbeitsfähigkeit - und die ist eben bei dir durch den Umzug nicht gegeben. Das heißt: ein BV ist von vorne herein dadurch ausgeschlossen. Ganz egal, ob er auch dieses Mal keine Ersatztätigkeit für dich hätte. Wie gesagt: darauf zu hoffen, dass du rechtzeitig schwanger wirst UND der AG übersieht, dass du eigentlich gar nicht arbeiten kannst oder es ihm egal ist, dass du gar nicht vorhattest, überhaupt wieder arbeiten zu kommen, ist sehr riskant. Letztlich würde der AG rechtlich nicht sauber handeln, wenn er dir ein BV ausspricht, dem die Grundvoraussetzung fehlt. Und selbst wenn er das tun würde - die KK, die das BV nämlich bezahlt, schaut evt. genauer hin. Dann hast du erst recht ein Problem. Verlängere die EZ - das ist sicherer. Im Zweifel stehst du sonst da und bist plötzlich arbeitslos, hast keine KV, musst Geld zurückzahlen, dass du zu Unrecht erhalten hast etc und musst dich um den ganzen Krempel kümmern.
Mitglied inaktiv
Oh ich wollte die AP an die Redaktion melden... Da ist es schon gelöscht.
mellomania
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Mitglied inaktiv
Ich hatte die Redaktion angeschrieben wegen der Beleidigung. Dann wollten sie ein Screenshot sehen, aber das geschriebene ist weg. Scheinbar hat die rub Redaktion gelöscht. Die AP ist auch gelöscht
mellomania
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mellomania
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Mitglied inaktiv
Ich weiß gar nicht, was sich die AP dabei gedacht hat. Trifft wohl zu: getroffene Hunde ....
mellomania
Aber sowas von. Das bv war schon nicht richtig, und jetzt am besten vollzeit anmelden und wegziehen. Bei manchen wünscht man sich einfach, dass der Plan nicht aufgeht und es Probleme gibt. Hoffentlich passt der AG auf
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