Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Umzug im Beschäftigungsverbot: Rechtsgrundlage & Erhalt des Wohnorts

Frage: Umzug im Beschäftigungsverbot: Rechtsgrundlage & Erhalt des Wohnorts

auf der Reise

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Es heißt, im (generellen) Beschäftigungsverbot dürfe man nicht umziehen. 1. Könnten Sie mir die Rechtsgrundlage nennen? 2. Vor allem interessiert mich, *wen* das *inwiefern* stört. (also z.B.: Krankenkasse, wenn sich umgemeldet wird; Arbeitgeber, wenn sich die Postadresse ändert o.ä.) Meine Situation: Ich werde vor Entbindung in ein anderes Bundesland ziehen. Ich werde meine bisherige Wohnung bis zum Auslaufen meines befristeten Arbeitsvertrags (nach Entbindung) untervermieten, evtl. sogar bis zum Ende des Kalenderjahrs. Vertragsklausel: Im Falle, daß ich wieder arbeiten muß - d.h. mein Beschäftigungsverbot / Mutterschutz / Elternzeit endet bzw. meine Schwangerschaft endet oder andere Gründe - habe ich ein Sonderkündigungsrecht des Unter(ver)mietvertrags und kann zeitnah wieder in die Wohnung. [Die Übergangsfrist kann ich auf der Couch bei einer Freundin schlafen. Meine Wohnung untervermiete ich eh teilmöbliert, da kann ich ohne neuerlichen Umzug wieder monatelang drin wohnen; auch wenn die Möbel niemand nachprüfen dürfte.] Sprich: Ja, ich stehe meinem Arbeitgeber weiterhin zur Verfügung, wann immer er will. Er kann mich meinetwegen um 18 Uhr anrufen, dann packe ich einen einzigen Koffer, steige in den Zug und stehe am nächsten Morgen an der Arbeit. 3. Gibt es in dieser konkreten Situation ein rechtliches Problem, schon im Beschäftigungsverbot umzuziehen, und falls ja, welches? 4. Ist die offizielle Wohnsitz-Ummeldung relevant? (Da ich Hauptmieter beider Wohnungen sein werde, könnte ich mich prinzipiell egal-wo melden bzw. einen Nebenwohnsitz erhalten - es entspräche halt einfach einer doppelten Haushaltsführung, da hat man ja auch zwei Wohnungen.) Herzlichen Dank!! PS: Bitte keine Spekulationen von gutmeinenden Foristen, die sich nicht auskennen. Wer konkrete Rechtsnormen oder Gerichtsurteile oder wörtlich vorliegende Mitteilungen eines Amts kennt, sehr gern, aber halt bitte keine Vermutungen und Informationen aus zweiter Hand von der Schwester der Schwägerin... Danke! :-)


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es gibt kein Umzugsverbot im BV. Wenn Sie jederzeit dem AG auf Abruf zur Verfügung stehen können, ist alles gut. Bedenken Sie aber: wenn er Ihnen böses will, probiert er es aus. Liebe Grüße NB


Felica

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Du musst halt jederzeit wieder arbeiten können, von einem Tag auf den nächsten. Kannst du das, steht dem Umzug nichts entgegen.


WonderWoman

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du gründest dein ganzes ellenlanges konstrukt auf eine aussage, die mit "es heisst" beginnt, und meinst dann, du brauchst ein individuelles gesetz für deinen speziellen sonderfall? ich habe noch nie von einem umzugsverbot im bv gehört. wo hast du das denn her? natürlich darf man im bv umziehen.


Dojii

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Natürlich darfst du umziehen, genauso wie ohne Schwangerschaft. Du musst eben nur in der Lage bleiben, die Pflichten deines Arbeitsvertrages zu erfüllen. Wenn die Voraussetzungen für das BV wegfallen (weil bspw. dein Arbeitgeber plötzlich eine Ersatztätigkeit für dich hat), musst du am nächsten Tag auf der Arbeit erscheinen können. Fehlst du dann weil die Entfernung vom neuen Wohnort zu groß ist, wäre das ein Kündigungsgrund. Kannst du das, steht dem Umzug so gesehen nichts im Wege.


auf der Reise

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Vielen Dank! (Und ja, kann der Arbeitgeber gern ausprobieren, Bahnfahren ist z.Zt. ja zum Glück recht günstig :-))


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