Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot Probezeit Niedersachsen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Beschäftigungsverbot Probezeit Niedersachsen

Sally02

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Hallo! Meine Probezeit endet im Februar 2022 und meine Ärztin möchte mir auch gerne das BV aussprechen. Allerdings habe ich meine Entwürfe für die Besuche fertig und möchte ungern, dass die Probezeit dennoch verlängert wird. Es geht um Niedersachsen. Lg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, mit Besuchen meinen Sie wahrscheinlich Lehrproben? Die Frage, ob bei einer Lehrtätigkeit eine erhöhte Gefahr für Corona besteht, kann ich Ihnen nicht beantworten. Ihnen bleibt doch nur, entweder abzuwarten, bis die Lehrproben vorbei sind und der Vertrag umgewandelt ist, oder es sofort zu sagen. Bei letzterem müssen sie die Gefahr für ihr Baby abwägen. Liebe Grüße NB


Sally02

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Ich bin Lehrerin an einer Grundschule


mellomania

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er darf dich eigentlich ab sofort NICHT mehr einsetzen, da Grundschule. so ist es in Bawü. für das BV ist auch der Dienstherr zuständig, nicht der gyn! wenn es um corona am arbeitsplatz geht o.ä. auch ein verzicht aufs BV ist hier NICHT möglich, da Grundschule.


Mamamaike

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Hallo, Du hast die Wahl: Entweder machst Du Deine Lehrproben, nimmst die Gefährdung in Kauf und sagst erst hinterher, dass Du schwanger bist, oder Du gehst zur Schulleitung, lässt die Gefährdungsbeurteilung machen und nimmst die Verlängerung in Kauf. Besprich Dich mit Deinem Partner, das kann hier Dir hier niemand abnehmen. Und ja, ein BV wird auch im Referendariat ausgesprochen, vgl. hier: https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.mk.niedersachsen.de/download/96105/Mutterschutzbroschuere.pdf&ved=2ahUKEwi847qS5aL0AhXCDOwKHUJFB5MQFnoECAkQAQ&usg=AOvVaw34BezTrZavOcYwBusxi2nN Viele Grüße


Pamo

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Sally02

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Ne, in NDS ist das nicht so. Bei uns muss der Frauenarzt das BV aussprechen. Und eigentlich ist es mir auch sicherer direkt raus zu sein, vor allem weil die Zahlen bei uns steigen. Es ist nur ärgerlich, weil ich die Entwürfe für die Stunden fertig habe und ich ungern die arbeit umsonst gemacht habe. Außerdem heißt es ja eig , dass das Beschäftigungsverbot als Dienstzeit angesehen wird. Somit dürfte es sich ja nicht verlängern.. weiß halt nur nicht, ob die Entwürfe reichen. Dann muss ich wohl mal bei der Behörde ranzigen.


mellomania

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und das hat mit dem bundesland nix zu tun. es geht um sicherheit am arbeitsplatz, da ist der gyn raus. das muss der BAD vorschlagen und der schulleiter, sonst keiner, stellt das aus, wenn er die gefährdungsbeurteilung gemacht hat.


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