Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot nach langer AU

Frage: Beschäftigungsverbot nach langer AU

Fairytale85

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Guten Abend Frau Bader, ich bin seit letztem Jahr wegen Mobbing krank geschrieben und gehe anwaltlich dagegen vor (dank Corona zieht sich das ganze leider sehr). Nun bin ich schwanger und meine Frauenärztin möchte mir nach Ende der aktuellen AU ein BV ausstellen. Meine Frage ist nun ob das überhaupt möglich ist? Kann mein AG das anfechten und sich weigern zu zahlen (in dem er behauptet ich sei ohnehin nicht arbeitsfähig)? Die AU war ja ebenfalls wegen Mobbing. Und was würde ich im BV an Geld bekommen (Berechnung anhand des Krankengeldes oder der 3 Monate vor Eintritt der AU)? Das ganze Thema ist sehr verwirrend.. Danke im Voraus für Ihre Hilfe!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die AU geht dem BV vor. Es ist schon wenig glaubwürdig, wenn bei Eintritt der Schwangerschaft plötzliche Genesung eintritt und der Arzt ein BV erstellt. Ja, das kann der Ag (und die KK) anzweifeln. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Ja der AG kann es anzweieln und dagegen vorgehen. Selbst die Krankenkasse muss es nicht akzeptieren.


Fairytale85

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Der Grund für die bisherige AU liegt ja aber auch am AG selbst. Und die Schwangerschaft ist nicht gerade erst eingetreten. Ich hab schon fast Halbzeit.


Mitglied inaktiv

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Warum will denn die Frauenärztin ein Bv ausstellen?


Fairytale85

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Weil sie sagt, dass die Gesundheit des Baby gefährdet wäre wenn ich wieder arbeiten gehe. Durch die psychische Belastung die dann wieder durch den Arbeitgeber entsteht. (Es sind so viele Dinge vorgefallen, dass eindeutig ist, das es wieder zum Mobbing kommt) Es ist ja nicht so, dass ich nach einem BV gefragt habe. Sie hat beim letzten Termin gefragt wie aktuell die Situation ist. Habe es erklärt und sie sagte das sind eindeutig Gründe für ein BV und eine Gefährdung meines Babys. Und ich solle zu ihr kommen wenn die aktuelle AU ausläuft und dann stellt sie ein BV aus. Es ist nicht so das ist darauf bestehe. Ich möchte nur nichts falsch machen und versuche mich deswegen zu informieren.


mellomania

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das sind doch nur vermutungen. wenn du lange krank bist, wie kannst du mobbing voraussehen?


Fairytale85

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Mellomania, weil ich deswegen vor Gericht bin und es belegen kann. Es findet auch weiterhin statt, nur eben nicht mehr persönlich. Hab inzwischen auch mit Krankenkasse und Regierungspräsidium telefoniert und es ist völlig rechtens und korrekt in diesem Fall ein BV auszustellen. Mein Psychologe hat es ebenfalls bestätigt.


Mitglied inaktiv

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Naja dann versuche es. Stelle dich drauf ein, dass der AG dann keinen Lohn auszahlt. Wirst das dann auch gerichtlich klären müssen. Bedenke auch die folgen für das Elterngeld. Die Monate mit AU zählen jetzt schon nicht, weil nicht schwangerschaftsbedingt und wenn sich das mit dem Lohn noch hinzieht.... Dauert die Bearbeitung für alles länger


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