Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot, meine Arbeitsstunden werden im Nov. verkürzt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Beschäftigungsverbot, meine Arbeitsstunden werden im Nov. verkürzt

PurpleSky212

Beitrag melden

Guten Tag, ich bin in der 14. Woche schwanger und habe einen Beschäftigungsverbot für die Dauer der Schwangerschaft erteilt bekommen. Ich bin als Erzieherin in einem Ev. Kindergarten eingestellt auf 39 Std. Der Vertrag über 39 Std. war begrenzt auf die Elternzeit einer weiteren Mitarbeiterin, die aber im November aus der Elternzeit wieder kommt. Den unbefristeten Arbeitsvertrag habe ich, aber für 30 Std. Jetzt wird mir zum heutigen Datum mündlich mitgeteilt, dass der Kirchenvorstand nicht die 39 Std. genehmigt hat. Dies bedeutet, dass ich ab November 30 Std. ausgezahlt bekommen werde. Ich bin mir sicher, dass diese Entscheidung so ausfällt, weil ich schwanger bin. Allerdings weiß ich nicht, wie meine Rechte sind und ob ich doch nicht Gebrauch von Mutterschutz §11 machen kann. Denn ohne der Bekanntgabe der Schwangerschaft hätte ich den 39 Std. Vertrag erhalten (nach Sollberechnung sind die Stunden da). So werde ich finanziell benachteiligt aufgrund meiner Schwangerschaft und bekomme dann ab November weniger Gehalt. Vielen Dank in Voraus für Ihre Antwort. MfG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, ich kann keinen Verstoß erkennen. Die 9 Std waren doch wegen der EZ einer Kollegin, die nun zurückkehrt. Einen Anspruch auf Verlängerung kann ich nicht erkennen. Anders, wenn es Ihnen nachweisbar zugesichert wurde. Liebe Grüße NB


Dojii

Beitrag melden

Verstehe ich gerade nicht. Der 39h Vertrag war doch von Anfang an nur bis November befristet, diese Befristung läuft aus und du fällst wieder auf deinen regulären 30h Vertrag zurück. Klingt für mich alles sauber. Oder sollte dein regulärer 30h Vertrag danach dauerhaft auf 39h erhöht werden? Aber selbst dann hättest du wenig Chancen, solange die Stundenerhöhung nicht schon vor Bekanntgabe deiner Schwangerschaft nachweislich zugesichert war.


PurpleSky212

Beitrag melden

Ja, genau so ist es. Mein Vertrag sollte dauerhaft auf 39 Std. erhöht werden, dies wird aber aufgrund der Schwangerschaft nicht mehr genehmigt.


PurpleSky212

Beitrag melden

Vielen Dank erst einmal für Ihre Antwort. Ich hatte leider nur mündlich die 9 Stunden zugesagt bekommen ab Nov. Das musste der Kirchenvorstand genehmigen. Jetzt habe ich die Begründung erhalten, die Stunden sind im Prinzip da nur durch den Beschäftigungsverbot bin ich ja nicht anwesend, deshalb bekomme ich sie nicht...ich kriege ab Nov. dann 450 Euro weniger und das macht viel aus bei meinem Gehalt. Wie soll ich mich mit dieser Begründung vom KV zufrieden geben, wenn ich ohne Beschäftigungsverbot diese Einschränkung nicht gehabt hätte. Für mich ist das mehr als ärgerlich.


mellomania

Beitrag melden

wenn die 39 h auf die Elternzeit einer kollegin begrenzt waren und diese jeztzt kommt, udn dann dein 30h vertrag wieder greift erhälst du eben nur die 30 h weiterbezahlt. wenn du nichts schriftlich hast bzw. nachweisen kannst, dass dein 30 h vertrag um 9 h erhöht hätte werden sollen, ist kein vertrag da und du kannst da nichts machen. ob die entscheidung nun so ausfällt weil du ein bv hast oder nicht kannst du nicht nachweisen. rechtlich ist das alles ok


Felica

Beitrag melden

Das Problem ist die Beweisbarkeit. Selbst wenn du im Recht bist, wenn du es nicht beweisen kannst hast du schlechte Karten. Halt blöde gelaufen. Ich hättecerst den neuen Vertrag unterschrieben und dann was gesagt.


HeyDu!

Beitrag melden

Mello, falsch. Mündlich zählt auch. Vertrag ist Vertrag. Sie hat nur ein Nachweisproblem. Wende Dich an die nächsthöhere Stelle des Kirchenvorstandes... Wende Dich an die Aufsichtsbehörde für Mutterschutz... Mache ruhig und sachlich aber mit Nachdruck etwas Trubel. Ich sehe Dich im Recht nach deinen Schilderungen. Du hast nur das Nachweisproblem. Ggf. können Kollegen etwas bestätigen?


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader,  zu meinen Daten... Anfang Januar letzte Periode Anfang Februar positiver Schwangerschaftstest (SSW 4+0), ab da AU bis Ende März Ab Ende März Beschäftigungsverbot und damit die Bekanntgabe der Schwangerschaft beim Arbeitgeber   Mein Gehalt ist sehr schwankend, aufgrund verschiedener Zuschläge. Welche drei Mona ...

Sehr geehrte Frau Bader,   erstmal vielen Dank, dass sie uns die möglich geben zu solchen Themen Fragen zustellen.  Ich bin seit 10 Monaten Mama und mein Mann und ich wünschen uns noch ein zweites Kind. Bislang haben wir aber noch nicht an eine Planung denken können, da  uns der finanzielle Aspekt sehr unsicher macht. Eigentlich würde ich u ...

Hallo Frau Bader,   ich versuche mein Glück bei Ihnen:) 2023 kam mein erster Sohn zur Welt. Zu Beginn meiner Schwangerschaft wurde ich aufgrund meiner Tätigkeit als Dentalhygienikerin direkt ins BV geschickt. Im November 2024 entschied ich mich als Minijoberin bei meiner Arbeitgeberin freitags für 4h zu arbeiten. Nun bin ich erneut schwan ...

Guten Tag! Ich habe noch 25 Resturlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit! Diese 25 Resturlaubstage werden direkt nach meine Elternzeit genommen. Konkret in Zahlen: Ich habe offiziell Elternzeit bis zum 12.07.2025 und nehme die 25 Tage bis einschließlich zum 15.08.2025. Am 18.08.2025 muss ich somit wieder wirklich in Präsenz ...

Guten Tag Frau Bader, Ich habe eine Frage zu individuellen Beschäftigungsverboten bis zum Mutterschutz, welche sich auf jede Tätigkeit beziehen. Kann so ein Beschäftigungsverbot vom Arzt wieder aufgehoben werden, wenn sich die Situation unerwartet bessert? Oder zumindest abgewandelt werden in ein Teilbeschäftigungsverbot für gewisse Tätigkeiten ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich bin in der 14. Woche schwanger und kann nicht arbeiten. Ich fühle mich nicht krank, bin aber körperlich nicht in der Lage, Vollzeit als Lehrerin zu unterrichten. Nach spätestens 2 Stunden reagiere ich mit starken Unterleibs- und Rückenschmerzen, sowie Schwindel und Atemnot. Letzte Woche wäre ich b in der Schule zwe ...

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin schwanger und befinde mich seit März 2025 in einem ärztlich bescheinigten Beschäftigungsverbot und erhalte meinen Lohn auf Basis des Durchschnitts der letzten drei Monate vor Beginn des Verbots – inkl. regelmäßig gezahlter Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Ich befinde mich zudem in einem ...

Hallo Fr. Bader, Mein Frauenarzt hat mir vor 5 Wochen ein Beschäftigungsverbot ausgestellt. Ich bin seitdem zu Hause, mein Arbeitgeber hat dad BV bis jetzt nicht an dad zuständige Regierungspräsidium mitgeteilt und auch nicht der zuständigen Personalabteilung. Der Arbeitgeber ist sauer über das BV da sie damit nicht einverstanden sind und ei ...

Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...

Guten Tag Frau Bader, Ich bin aktuell mit meinem zweiten Kind schwanger und der voraussichtliche ET ist Ende Januar 2026. Aktuell bin ich noch bis zum 12.09.2025 in Elternzeit von meinem ersten Kind, welches am 13.09.2023 geboren wurde. Derzeit arbeite ich bei meinem Arbeitgeber 20 Stunden die Woche Teilzeit in Elternzeit und am 13.09.202 ...