PurpleSky212
Guten Tag, ich bin in der 14. Woche schwanger und habe einen Beschäftigungsverbot für die Dauer der Schwangerschaft erteilt bekommen. Ich bin als Erzieherin in einem Ev. Kindergarten eingestellt auf 39 Std. Der Vertrag über 39 Std. war begrenzt auf die Elternzeit einer weiteren Mitarbeiterin, die aber im November aus der Elternzeit wieder kommt. Den unbefristeten Arbeitsvertrag habe ich, aber für 30 Std. Jetzt wird mir zum heutigen Datum mündlich mitgeteilt, dass der Kirchenvorstand nicht die 39 Std. genehmigt hat. Dies bedeutet, dass ich ab November 30 Std. ausgezahlt bekommen werde. Ich bin mir sicher, dass diese Entscheidung so ausfällt, weil ich schwanger bin. Allerdings weiß ich nicht, wie meine Rechte sind und ob ich doch nicht Gebrauch von Mutterschutz §11 machen kann. Denn ohne der Bekanntgabe der Schwangerschaft hätte ich den 39 Std. Vertrag erhalten (nach Sollberechnung sind die Stunden da). So werde ich finanziell benachteiligt aufgrund meiner Schwangerschaft und bekomme dann ab November weniger Gehalt. Vielen Dank in Voraus für Ihre Antwort. MfG
Hallo, ich kann keinen Verstoß erkennen. Die 9 Std waren doch wegen der EZ einer Kollegin, die nun zurückkehrt. Einen Anspruch auf Verlängerung kann ich nicht erkennen. Anders, wenn es Ihnen nachweisbar zugesichert wurde. Liebe Grüße NB
Dojii
Verstehe ich gerade nicht. Der 39h Vertrag war doch von Anfang an nur bis November befristet, diese Befristung läuft aus und du fällst wieder auf deinen regulären 30h Vertrag zurück. Klingt für mich alles sauber. Oder sollte dein regulärer 30h Vertrag danach dauerhaft auf 39h erhöht werden? Aber selbst dann hättest du wenig Chancen, solange die Stundenerhöhung nicht schon vor Bekanntgabe deiner Schwangerschaft nachweislich zugesichert war.
PurpleSky212
Ja, genau so ist es. Mein Vertrag sollte dauerhaft auf 39 Std. erhöht werden, dies wird aber aufgrund der Schwangerschaft nicht mehr genehmigt.
PurpleSky212
Vielen Dank erst einmal für Ihre Antwort. Ich hatte leider nur mündlich die 9 Stunden zugesagt bekommen ab Nov. Das musste der Kirchenvorstand genehmigen. Jetzt habe ich die Begründung erhalten, die Stunden sind im Prinzip da nur durch den Beschäftigungsverbot bin ich ja nicht anwesend, deshalb bekomme ich sie nicht...ich kriege ab Nov. dann 450 Euro weniger und das macht viel aus bei meinem Gehalt. Wie soll ich mich mit dieser Begründung vom KV zufrieden geben, wenn ich ohne Beschäftigungsverbot diese Einschränkung nicht gehabt hätte. Für mich ist das mehr als ärgerlich.
mellomania
wenn die 39 h auf die Elternzeit einer kollegin begrenzt waren und diese jeztzt kommt, udn dann dein 30h vertrag wieder greift erhälst du eben nur die 30 h weiterbezahlt. wenn du nichts schriftlich hast bzw. nachweisen kannst, dass dein 30 h vertrag um 9 h erhöht hätte werden sollen, ist kein vertrag da und du kannst da nichts machen. ob die entscheidung nun so ausfällt weil du ein bv hast oder nicht kannst du nicht nachweisen. rechtlich ist das alles ok
Felica
Das Problem ist die Beweisbarkeit. Selbst wenn du im Recht bist, wenn du es nicht beweisen kannst hast du schlechte Karten. Halt blöde gelaufen. Ich hättecerst den neuen Vertrag unterschrieben und dann was gesagt.
HeyDu!
Mello, falsch. Mündlich zählt auch. Vertrag ist Vertrag. Sie hat nur ein Nachweisproblem. Wende Dich an die nächsthöhere Stelle des Kirchenvorstandes... Wende Dich an die Aufsichtsbehörde für Mutterschutz... Mache ruhig und sachlich aber mit Nachdruck etwas Trubel. Ich sehe Dich im Recht nach deinen Schilderungen. Du hast nur das Nachweisproblem. Ggf. können Kollegen etwas bestätigen?
Ähnliche Fragen
Hallo Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt. nun meine Frage: Kann mein AG derze ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich wende mich mit folgender Fragestellung an Sie: Auf welcher Grundlage erfolgt die Berechnung des Mutterschutzlohnes für den im folgenden beschriebenen Fall? Lage: Meine Frau ist bis Ende Februar 2026 in Elternzeit und würde ab 01. März wieder Vollzeit arbeiten. Sie ist nun im dritten Monat schwanger. Aufgru ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich wurde vor meiner Schwangerschaft aufgrund von Panik und Depression krank geschrieben. Jetzt bin ich in der 11. SSW. Allein der Gedanke daran, dass ich wieder arbeiten muss, verursacht bei mir, das es mir psychisch schlechter geht, ich Schlafstörung bekomme, meine Schwangerschaftsübelkeit zunimmt und ich vermehrt Unt ...
Liebe Frau Bader, Ich bin aktuell in der 23. SSW und habe am vergangenen Freitag eine unerwartete und unbegründete Abmahnung von meinem AG bekommen, die mir psychisch sehr zusetzt hat. Angeblich hätte ich einen Fall, den ich an die zuständige Abteilung übergeben habe, nachverfolgen müssen und mich vergewissern müssen, dass die Abteilung sich a ...
Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit und Beschäftigungsverbot und Beendigung der Elternzeit
Guten Abend Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich meinem Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld: Mein erstes Kind ist am 13. August 2023 geboren. Elternzeit habe ich zunächst für zwei Jahre genommen und diese auf Grund meiner Schwangerschaft bis zum 12.12.2025 verlängert. Seit Anfang September hat meine Gynäkologin mir ein Beschäfti ...
Guten Tag, kurze Infos zu meiner Situation: Ich bin Erzieherin und somit ab Schwangerschaftsverkündung bei meinem Arbeitgeber sofort ins Beschäftigungsverbot gekommen. Habe weiterhin mein Geld bekommen währenddessen und Elterngeld Plus beziehe ich nun während der Elternzeit. Diese endet im April 2027. Ich bin aktuell unverheiratet,sprich in Steuerk ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde ich aktuell am Ende meiner Facharztweiterbildung an einer Uniklinik und bin aktuell schwanger. Mein Arbeitsvertrag läuft noch bis zum 15.04.26 Der ET ist am 05.07.26. Meine Frauenärztin hat mich jetzt ins Beschäftigungsverbot geschickt (seit 19.01.) Gemäß § 2 Abs. 5 WissZeitVG müsste dann mein Vertrag verlänge ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe 2 Fragen an Sie. Frage 1) Ich bin bis voraussichtlich Anfang Mai im vollem Beschäftigungsverbot und gehe dann in den Mutterschutz. Der Mutterschutz geht bis ca Mitte August danach beginnt das Elterngeld. (Wobei die 8 Wochen nach der Geburt ja als Elterngeld Monat gerechnet werden) Urlaubsgeld wird im Mai ausgez ...
Liebe Frau Bader, Ich habe eine Bitte und zwar war ich bis Ende September in einem Teilzeit und Minijob Vertrag. Dieser wurde ab Oktober 2025 in Vollzeit umgewandelt und der Minijob Vertrag komplett aufgelöst. Nun habe ich am 3. November festgestellt Schwanger zu sein in der 6ten Woche. Mein Arbeitgeber hat mich seit 1.1.2026 ins BV geschickt. Nun ...
Hallo Frau Bader, Ich bin erneut Schwanger, habe meine Elternzeit zum 01.01 beendet und habe aktuell Urlaub bei meinem Arbeitgeber, da sich viel angesammelt hat. Allerdings reicht dieser nicht bis zu meinem neuen Mutterschutz, deswegen hat mein Arbeitgeber mir angeboten für den kurzen Zeitraum von ca. 4 Wochen meine Elternzeit wieder in Anspruch ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld Verschiebung Bemessungszeitraum
- Streichung Kindergartenzuschuss
- Neuer Arbeitsort nach Elternzeit da Umfirmierung
- Elternzeit
- Kündigungsschutz in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elternzeit /Elterngeld Kinder im Ausland(Kroatien)
- Zweite Kind gehalt
- Schwanger und neuer Job
- Teilzeit in Elternzeit