Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot im Haupt und Nebenjob

Frage: Beschäftigungsverbot im Haupt und Nebenjob

Lalilunia

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Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich in Elternzeit meines Vollzeitjobs (endet 1/23) und habe einen Nebenjob 16Std./Woche. In beiden Jobs bin ich unbefristet angestellt. Ursprünglich wollte ich den Vollzeitjob kündigen und weiter beim Nebenjob in Teilzeit arbeiten. Aber jetzt bin ich ungeplant erneut schwanger und habe ein Beschäftigungsverbot erhalten. Bekomme ich jetzt von beiden Jobs Gehalt ab 1/23 oder hätte ich eine Stelle vorher kündigen müssen?? Vielen Dank für Ihre Antwort. Freundliche Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, grundsätzlich einmal bekommt man in ein Beschäftigungsverbot den Lohn, die man ohne Beschäftigungsverbot erhalten würde. Sie schreiben ja selber, dass sie sich zum Ende der Elternzeit von einer Tätigkeit hätten trennen müssen. Ein Gehalt aus beiden Tätigkeiten würde bedeuten, dass Sie in beiden Tätigkeiten voll arbeiten könnten, was tatsächlich nicht möglich ist und ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz darstellt. Sie können jetzt die Teilzeittätigkeit kündigen und die Haupttätigkeit weiter ausüben. Dann könnten sie aber, nach ihrer Schilderung, das Problem bekommen, dass sie tatsächlich gar nicht Vollzeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Ihr Arbeitgeber ist gehalten, sie umzusetzen bevor er ein Beschäftigungsverbot ausspricht. Dann haben Sie ein echtes Problem. Liebe Grüße NB


KielSprotte

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Du bekommst das, was du ohne BV bekommen würdest. Da du beide Jobs nicht aktiv ausüben könntest, kannst du auch kein BV Gehalt aus beiden erhalten.


MamaausM2

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Der Teilzeit Job hätte auf die Elternzeit befristet werden müssen. Du kannst nicht Vollzeit plus 16 Std die Woche arbeiten. Das ist ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz. Deshalb kannst du auch im BV nicht aus beiden Jobs den Lohn erhalten


MamaausM2

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Und zweites Problem.... Könntest du unschwanger Vollzeit arbeiten, weil das erste Kind entsprechend betreut ist.... In einem BV muss man nämlich grundsätzlich arbeitsfähig sein


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