Hallo
darf man wenn man im Kindergarten arbeitet und dort aufgrund des BEschäftigungsverbotes bzw. Schwangerschaft nicht mehr arbeiten kann/darf, einen Minijob in einem anderen Bereich machen (Zeitungen austragen oder ähnliches) oder bekommt man dann Kürzungen etc?
von
choizz
am 19.09.2013, 13:58
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot- darf man Minijob machen?
Hallo,
im Beschäftigungsverbot bekommen Sie den Durchschnittslohn. Sie sollten mit dem Frauenarzt klären, ob ein Minijob okay ist. Die sollte er Ihnen schriftlich geben. Dann muss auch noch der alte Arbeitgeber zustimmen. Hierzu ist er nicht verpflichtet.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.09.2013