Beschäftigungsverbot was darf man????

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot was darf man????

Guten Tag Frau Bader. Ich habe seit dem 10.01.07 ein insividuelles Beschäftigungsverbot von einer Ärztin erhalten welches ich am 16.01.07 bei meinem Arbeitgeber abgegeben habe. Bin jetzt in der 27+3 SSW. In dem Berufsverbot steht drin Angstsymptomatik mit psychovegetativer Erschöpfung augelöst durch 5 FG. Auf meiner Arbeit steht Mobbing an 1. Stelle. Gerade eben habe ich von meiner Schwester erfahren- die hat es durch eine andere Schwester erfahren die es von unserer Schwägerin erfahren hat die auch meine Arbeitskollegin ist ( Altenheim- ich in der Pflege, sie im Service)- das meine anderen Kolleginnen oder das Haus bzw. Chef mir einen Privatdetektiv auf den Hals jagen wollen- da die ja meine Arbeit mit übernehmen müssen da ich ja nicht mehr arbeiten komme. Dürfen die das? Wie darf ich mich im Beschäftigungsverbot verhalten- darf ich zu einer Freundin fahren, oder darf ich Einkaufen, darf ich ein paar tage verreisen, wie lange darf ich abends aus bleiben??? Im moment fühle ich mich wieder richtig Scheiße habe wieder tierische Angst einer erneuten FG, bis vor einer Stunde ging es mir noch super, bin nur noch am heulen. Kann ich nicht auch juristisch gegen meinen Arbeitgeber vorgehen? Die machen mich so psychisch ( mobbing) fertig. Kündigen werde ich 1000% jetzt nicht, der vorraussichtliche ET ist zwischen dem 24.04. und 03.05.07 was kann ich machen??? Ich fühle mich bedroht in der hinsicht wenn ich drüber nachdenke ich werde auf Schritt und tritt beobachtet, ich kann nicht mehr. Ich werde morgen wohl auch noch zu meiner Ärztin gehen. Ich danke ihnen für ihre mühe. LG Nicole

Mitglied inaktiv - 04.02.2007, 17:58



Antwort auf: Beschäftigungsverbot was darf man????

Hallo, das beste: wieder zum Arzt gehen. Vielleicht kann der schriftl (!) niederlegen, was Sie dürfen und was nicht,. Wenn es aus psych. Gründen ist, dürfen Sie logischer mehr als wenn Sie körperl. Probleme bestünden. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.02.2007



Antwort auf: Beschäftigungsverbot was darf man????

Hallo, laß dich nicht verrükt machen durch deine "netten" Kollegen oder deinen Chef. Ich habe auch ein individuelles Beschäftigungsverbot (bereits in der 13ten oder 14ten Woche) erhalten wegen Mobbing durch meinen Chef und der damit verbundenen psychischen Belastung. Das heißt nur, daß du nicht mehr arbeiten gehen darfst, da deine Arbeit eine Bedrohung für die Gesundheit oder das Leben von dir oder deinem Zwerg darstellt. Alles andere darfst du aber trotzdem! Du bist doch nicht kránkgeschrieben und hast dir die psychische Belastung auch nicht ausgedacht und die resultiert aus deiner Tätigkeit... Denk jetzt an dich und an deinen Zwerg, zu der Arbeitsstelle willst du doch wahrscheinlich sowieso nicht wirklich zurück... Aber laß dich nicht auf Aufhebungsvertrag oder Kündigung ein. Das hat nämlich noch weitere Folgen (zB bei der Jobsuche später und dem Arbeitslosengeld, denn du hast gekündigt!) Ob man rechtlich was machen kann, weiß ich nicht und ob die dir einen Detekiv nachschicken dürfen auch nicht. Aber das werden die sowieso nicht machen, das kostet viel zuviel und die wollen dir doch nur Angst machen! Kopf hoch!

Mitglied inaktiv - 05.02.2007, 07:35



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