senirednil
Hallo Frau Bader, Ich arbeite derzeit Teilzeit mit Zusatzvereinbarung in Elternzeit und bin ab dem 31.01.16 in Mutterschutz mit meinem 2. Kind. Stimmt es, dass wenn ich die Elternzeit des ersten Kindes zum 30.01.16 vorzeitig beende dass ich dann im Mutterschutz das Vollzeitgehalt bekomme weil der AG mich dann wieder auf Vollzeit umstellen muss? Oder zählen die letzten 3 Nettogehälter also Teilzeitgehalt? Danke und Grüße
Hallo, wenn Sie vorher VZ gearbeitet haben, ja. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Stimmt :-) Der Vollzetvertrag lebt auf und Du bekommst den vollen Lohn. Wird nur gemeldet und bedarf keiner Zustimmung.
senirednil
Hallo Frau Bäder, können Sie mir sagen auf welcher Rechtsgrundlage diese Regelung basiert? Ich bin mir Sicher dass mein AG das nicht akzeptieren wird. Danke und Gruß
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Sehr geehrter Frau Bader, ich habe eine 4 Monate alte Töchter für die ich bis Ende Dezember 2021 Basis Elterngeld- also 2 Jahre beziehe. Ich hätte gerne ein 2 Kind. Für meine Arbeit wäre es praktischer das 2 Kind gleich mit dran zu hängen. Mein Chef sieht zwei Unterbrechungen nicht gerne. Theoretisch ok. Aber ich muss ja auch finanziell über ...
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Hallo Frau Bader, ich habe folgendes Anliegen, bis zum 31.07.2020 befand ich mich offiziell in der Elternzeit (2Jahre), im März bin ich erneut schwanger geworden. Leider wurde ich von Anfang an in dieser Schwangerschaft von Komplikationen begleitet, sodass ein Wiedereinstieg in den Beruf ( Einzelhandelskauffrau) undenkbar wäre, dementsprechend h ...
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