BabyHannah
Hallo Frau Bader, ich bin seit dem 24.06.11 im Beschäftigungsverbot. Vor dem Verbot habe ich im Schichtdiensten inkl. Samstagen und Sonntagen gearbeitet. Nun bekomme ich aber ca 100 Euro weniger Gehalt, da mir mein Arbeitgeber nur noch das Grundgehalt + Schichtzuschlag (Festsumme) aber nicht den Überstunden und Zeitzuschlag berechnet. Ist das so richtig, denn es fehlen mir wie geschrieben ca 100 Euro im Monat? Zum Anderen wird weiterhin 50 Euro für Personalessen abgezogen, was natürlich wenn ich arbeite klar ist, nun aber da ja auf meine Arbeitsstelle vorrübergehend eine andere Mitarbeiterin eingestellt ist für mich nicht ganz einleuchtend ist... Vielen Dank
Hallo, es gilt das Durchschnittsgehalt der letzten 13 Wo. - inkl. Überstunden Liebe Grüsse, NB
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