Lavazza84
Hallo zusammen, ich habe am 20.4.19 entbunden und erhalte zum 16. eines jeden Monats mein Gehalt. Laut der aktuellen Juni-Abrechnung wird mir nun nur noch die Hälfte des Mutterschaftslohns ausgezahlt - kann das sein? Ich bin davon ausgegangen, dass ich noch 2 Monate (für Mai und Juni) volles Netto bekomme. Vielen Dank für die Antwort(en) :-) LG
Hallo, man bekommt 8 Wo nach der Geburt MG + die Zeit, die man vorher nicht nehmen konnte, weil das Kind zu früh kam. Wenn das Kind relativ zeitgerecht kam, kommt es hin. Liebe Grüße NB
malini
Wann war denn errechneter ET? Du bekommst 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung Mutterschaftsgeld. Wenn nicht noch restlicher vorgeburtlicher Mutterschutz angehängt wird, endet bei ET 20.4. der Mutterschutz am 15.6. und damit auch das Mutterschaftsgeld.
Lavazza84
der errechnete war am 8.4.
malini
Dann hattest du ja eh länger Mutterschaftsgeld durch Übertragung (waren ja dann vorgeburtlich mehr als 6 Wochen). Dann ist Mitte Juni definitiv Schluss. Wie kommst du darauf, den ganzen Juni noch Mutterschaftsgeld zu bekommen?
Andrea6
..."bin davon ausgegangen, dass ich noch 2 Monate (für Mai und Juni) volles Netto bekomme" - wie kommst du darauf? Du erhältst 8 Wochen nach der Geburt Bezüge in Höhe deines Nettogehalts, diese setzen sich zusammen aus dem Anteil der Krankenkasse und des Arbeitgebers. Ende also am 15. Juni, anschließend greift das Elterngeld, wenn du es denn (gleichzeitig mit der Elternzeit)beantragt hast.
Lavazza84
danke für die infos! War auf dem Holzweg. Ab wann wird das Elterngeld gezahlt (ich habe es beantragt)?
KielSprotte
Zahltermine vom EG stehen im Bescheid.
Felica
EG ab Geburt. Wird aber mit dem mutterschutzgeld verrechnet. Da mutterschutzgeld höher wie EG, bekommst du dann mutterschutzgeld ausgezahlt und mit Ende dessen dann EG. Habe im Hinterkopf das ein Teil des Mutterschutzgeld ja von der KK kommt. Und zwar für die kompletten 8 Wochen Plus Übertragung als Einmalzahlung. Der AG zahlt dann entsprechend seines Auszahlungsrhythmuses seinen Teil. Aber nur solange wie du auch Mutterschutz hast. Nicht für den kompletten Kalendermonat.
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