Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Berechnung Mutterschaftsgeld rückwirkend

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Berechnung Mutterschaftsgeld rückwirkend

roza_soza

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Guten Tag, Ich habe heute gelesen, dass das Mutterschaftsgeld aus dem Durchschnittsgehalt aus den letzten drei Monaten vor Beginn des Mutterschutzes berechnet wird. Habe ich das Recht, dass eine falsche Berechnung nach über 3 Jahren noch korrigiert wird? Hintergrund: Ich bin im Februar 2014 in den Mutterschutz. Bis zum 31. Dezember 2013 hatte ich eine Vollzeitstelle, danach für ein paar Wochen ALG1 bezogen (also 60% meines Gehaltes vorher). Mein Mutterschaftsgeld wurde mir in Höhe des ALG1 bezahlt. Das dürfte dann nicht korrekt gewesen sein, oder? Danke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Nein, das war so richtig. Sonst würden Sie ja bessergestellt werden als ohne Schwangerschaft. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Du hattest doch gar keinen Arbeitgeber mehr, das war völlig richtig.


roza_soza

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Okay, und aus Interesse: Wo finde ich dann Infos zur Berechnungsgrundlage des Mutterschaftageldes in diesem Fall?


Sternenschnuppe

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Müsstest Du mal googel befragen. Das mit den drei Monaten führt regelmäßig zu Verwirrungen weil es immer nur auf die zutrifft die nach Stunden bezahlt werden und ein unregelmäßiges Einkommen haben. Da wird der Durchschnitt genommen. Du hast ALG1 bekommen, das sind eh nur X Prozent vom alten Einkommen, wieso sollte das nun höher werden wegen dem Mutterschutz ?


Lewanna

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Schau mal auf der Seite: http://www.finanztip.de/mutterschaftsgeld/ Da steht: Arbeitslose Mütter - Sind Sie bei Beginn des Mutterschutzes arbeitslos und haben Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I) oder sind Sie bei beruflicher Weiterbildung gesetzlich krankenversichert, erhalten Sie Mutterschaftsgeld durch die Krankenkasse. Sie bekommen dann die gleiche Summe wie bisher, nur eben von Ihrer Kasse. LG


roza_soza

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Ah okay, dann hatte ja alles seine Richtigkeit. Habe mich heute nur erschrocken, dass mir ein vierstelligen Betrag entgangen sein soll :-) Habe ja schließlich jahrelang vorher gearbeitet, aber Projektstelle ist halt Projektstelle und befristet und wenn man dann schwanger wird.. Danke euch :-)


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