Mobidick1983
Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühen! Hier meine Frage: Ich bin aktuell im 8. Monat schwanger und war zunächst 2x6 Wochen aus unterschiedlichen Gründen krank geschrieben und daher voll in der Lohnfortzahlung! Ab 01.02.2017, direkt im Anschluss an die letzte Erkrankung, erhielt ich vom AG ein Beschäftigungsverbot! Ebenfalls ab 01.02. bin ich von SK4 in SK5 gewechselt! Nun ist die Frage, nach welcher SK der Lohn nun berechnet wird! Mein AG hat ihn nach SK5 berechnet aber nach meinem Verständnis des Gesetzestextes wird der Nettolohn 3 Monate vor der Schwangerschaft ausgezahlt oder? Zu der Zeit war ich in SK 4 Lg
Hallo, nach der aktuellen Steuerklasse. Liebe Grüße NB
Lina_100
Der Durchschnitt der letzten 3 Monate ist nur bei schwankendem Entgelt relevant. Man bekommt das was man ohne Beschäftigungsverbot auch bekommen würde.
Mobidick1983
Rechtlich sicher? Ich bin mir da nicht so sicher!
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