dori1106
Sehr geehrte Frau Bader, Ich arbeite in einem ambulanten Pflegedienst und bin nun seit 07.04. im beschäftigungsverbot. Bis einschließlich 31.01. besetzte ich in diesem Unternehmen eine Vollzeitstelle welche ich zum 01.02. in eine Teilzeitstelle ändern ließ aufgrund persönlicher u gesundheitlicher Gründe. Anfang März wurde mir meine Schwangerschaft in der 5. ssw bestätigt, welche ich meinem AG sofort mitteilte. Bis einschließlich 31.03. bekam ich eine monatliche Zulage von 150€, welche ab 01.04. entfallen ist. Seit dem bekomme ich normalen Lohn ohne Zulagen. Auch war der bruttolohn nicht jeden Monat vor Beginn der Schwangerschaft gleich, aufgrund von Wochenend- oder Feiertagszulagen. Wie berechnet sich jetzt in diesem Fall das Gehalt in meinem Beschäftigungsverbot ? Vielen Dank im Vorraus Mit freundlichen Grüßen
Hallo, Sie bekommen den Lohn, den Sie ohne bV bekommen. MKit Zuschlàgen. Den Durchschnitt der letzten 3 Mo. vor dem BV Liebe Grùsse NB
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Folgender Sachverhalt: Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend) individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt. vertragsunterzeichnung am 17.09.2025 Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?
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