julia_le
Hallo Frau Bader, mir ist die Gesetzeslage bei der Berechung des Entgelts während des BV's bekannt. Nun habe ich dennoch Klärungsbedarf. Der Zeugungstermin liegt im Januar, daher wird das Entgelt von Okt.-Dez. als Bemessungsgrundlage genommen. Ich verdiene ein Fixum und erhalte Provisionen für erfolgreiche Personalvermittlungen. Das Fixum ist seither gleich. Aber die Provisionen sind in diesem Jahr wesentlich höher. Dadurch entsteht mir ein Nachteil als Schwangere, wenn sich das BV-Entgelt über den Durchschnittsverdienst gemäß Gesetz (Okt.-Dez. 15) berechnet. Habe ich eine Chance auf andere Berechnung des BV-Entgeltes? Zum Beispiel: BV ab Juni 2016. Berechnung durch Gehalt der Monate März, April, Mai, da dies höher als Okt.-Dez.15 ist. Danke für Ihre Antwort bereits im Voraus. Julia
Hallo, Durchschnittslohn wird berechnet nach den letzten drei Monate bei monatlicher Entlohnung, ansonsten der letzten 13 Wochen nvor Eintritt der Schwangerschaft. Liebe Grüsse NB
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Hallo, vielen Dank für die Möglichkeit hier eine Frage zu stellen. Mir wurden bis einschließlich März 2024 monatlich eine Inflationsprämie in Höhe von 220 € gezahlt. Wird diese bei der Berechnung des Mutterschutzlohnes berücksichtigt? Weiterhin frage ich mich wie es um das Krankengeld stehen würde. Ich war bereits 2 Wochen aufgrund von ...
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Hallo Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt. nun meine Frage: Kann mein AG derze ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich wende mich mit folgender Fragestellung an Sie: Auf welcher Grundlage erfolgt die Berechnung des Mutterschutzlohnes für den im folgenden beschriebenen Fall? Lage: Meine Frau ist bis Ende Februar 2026 in Elternzeit und würde ab 01. März wieder Vollzeit arbeiten. Sie ist nun im dritten Monat schwanger. Aufgru ...
Liebe Frau Bader, Ich habe eine Bitte und zwar war ich bis Ende September in einem Teilzeit und Minijob Vertrag. Dieser wurde ab Oktober 2025 in Vollzeit umgewandelt und der Minijob Vertrag komplett aufgelöst. Nun habe ich am 3. November festgestellt Schwanger zu sein in der 6ten Woche. Mein Arbeitgeber hat mich seit 1.1.2026 ins BV geschickt. Nun ...
Folgender Sachverhalt: Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend) individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt. vertragsunterzeichnung am 17.09.2025 Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?
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