honey2019
Hallo Frau Bader, Leider kriege ich immer verschiedene Antworten auf meine Frage, ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Mein erstes Kind ist am 05.08.2022 geboren. Ich habe Elterngeld für 1 Jahr beantragt. Am 01.11.2023 fange ich wieder in Vollzeit an zu arbeiten. Jetzt bin ich im 2ten Monat schwanger. Laut meiner Berechnung bin ich für dieses Kind ab 29.11 in Mutterschutz. Nun ist meine Frage wie sich mein neues Elterngeld berechnet. Manche sagen das was ich vor meiner Elternzeit verdient habe oder zählt das was ich während der Elternzeit von der Elterngeldstelle verdient habe? Wäre um Antwort sehr dankbar.
Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt, wenn das Kind vor dem 01.09.2021 geboren ist. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Auf die Ausklammerung kann man verzichten, wenn das Kind ab dem 01.09.2021 geboren ist. Wenn man EG Plus bezieht und die Elternzeit wegen einer weiteren Geburt vorzeitig beendet, kann man sich ab dem ersten Geburtstag den Restbetrag auszahlen lassen Liebe Grüße, NB
Dojii
Dein neues Elterngeld errechnet sich grundsätzlich aus den Monaten 11/2022 bis 10/2023 (12 Monate vor neuem Mutterschutz). In den Monaten 11/2022 bis 08/2023 hast du Elterngeld bezogen. Diese zehn Monate werden ausgeklammert und durch zehn Lohnabrechnungen ersetzt, die bei der Berechnung deines ersten Kindes genutzt wurden. Wenn du in den Monaten 09/2023 und 10/2023 kein Elterngeld mehr bezogen sondern nur noch reine Elternzeit genutzt hast, gehen diese beiden Monate dann mit 0 EUR in die neue Berechnung ein.
honey2019
Super danke. Machen diese 2 Monate, wo ich nichts bekomme, viel aus? Jetzt würde mein Mann für 2 Monate in Elternzeit gehen, weil wir ja doch 2 kleine Kinder haben. Mich würde halt interessieren wieviel ich dann Elterngeld bekomme? Damit ich dann für mich entscheiden kann ob ich für ein Jahr oder 2 Jahre Elterngeld beantrage. Derzeit bekomme ich 1300 Elterngeld. Mein Nettolohn betrug 2000 Euro. Liebe Grüße und danke
Dojii
Bei zwei 0 Monaten wären das 10 * 2000 EUR geteilt durch 12 Monate, also im Schnitt 1666 EUR. Davon bekommst du 65% als Basiselterngeld, also etwa 1080 EUR. Du bekommst allerdings noch 10% Geschwisterbonus (bis dein erstes Kind 3 Jahre alt wird), also insgesamt etwa 1190 EUR Basiselterngeld.
honey2019
Vielen Dank für die ausführliche Erklärung!!!
Neverland
Da du bis August noch ein paar Tage zeit hast, wende dich morgen doch direkt an die EG-Kasse und lasse das EG der letzten beiden Monate in EG Plus ändern. Damit hättest du da keine Nullmonate. Du würdest dann das gleiche EG bekommen. Da dann nicht 12 Monate, sondern 14 Monate ausgeklammert werden. November wird dann wegen Mutterschutz ausgeklammert. Falls du das möchtest.
honey2019
Wow danke für den Tipp. Blöde Frage, was ist Elterngeld plus? Aber dann kriege ich doch nur die Hälfte und zur Berechnung zählt dann die Hälfte oder? Meine Idee wäre, ein Vollzeitjob irgendwo zu suchen für die 2 Monate? Oder kommt das gleich wenn ich das mit diesem Elterngeld Plus mache?
MamaausM2
Wenn du Basis Monate in Elterngeld plus umwandelst, wird nur die hälfte ausgezahlt. Diese Monate kannst du aber komplett ausklammern lassen. Denn es werden ja max 14 Monate mit Elterngeld nicht berücksichtigt. Dafür werden dann entsprechend Monate vom ersten Kind genommen. Dein erstes Kind ist in 8/22 geboren, dann werden alle Monate bis 10/23 nicht gerechnet. Bei et 11/23 ist ja Monat Oktober schon Mutterschutz Beginn.. Monate mit Mutterschaftsgeld werden auch nicht berücksichtigt. Deshalb brauchst du nur den Monat August 23 in Elterngeld plus umwandeln und damit erhälst du in sept Elterngeld und dann werden alle Monate zur Berechnung vom ersten Kind berücksichtigt. Wichtig ... Du musst deine Elternzeit zum Tag vor Beginn des Mutterschutzes beenden.dann gibt es nach Vollzeit das Mutterschaftsgeld. Du brauchst keinen Tag arbeiten , weil dein Elterngeld gleich hoch sein wird. Zuzüglich Geschwisterbonus
honey2019
Oh nein ich hab ein Rechtschreibfehler. Meine Tochter ist am 05.09 geboren, nicht 05.08. sorry!! Meine Elternzeit endet zum 30.10.2023. Den Monat November will ich noch arbeiten, will jetzt meine Kollegen nicht im Stich lassen. Mein Mutterschutz beginnt am 29.11.2023. ET ist der 10.01.2024. Ich müssten den Monat September und Oktober überbrücken, in dem ich sage ich will für diese Monate Elterngeld Plus. Versteh ich das richtig? Ich danke euch vom ganzen Herzen für eure Hilfe!!!!
MamaausM2
Oh hast du ein Durcheinander. Ich habe mit deinen Daten aus dem ersten Post gerechnet. Aber wenn du zwei Monate Basis in Elterngeld plus änderst, werden 14 Monate ausgeklammert. Wenn du hochschwanger noch arbeiten willst,kannst du auf die ausklammerung des Mutterschutzes verzichten, dann zählt dieser zum neuen Elterngeld. So wie du jetzt schreibst, beginnt dein Mutterschutz nicht während der Elternzeit. Das habe ich verwechselt.
Ähnliche Fragen
Guten Tag Frau Bader, nach einem Jahr Elternzeit habe ich wieder zu arbeiten begonnen.Ich habe nun 3 Monate bei meinem alten Arbeitgeber gearbeitet und arbeite nun seit einem Monat bei einem neuen Arbeitgeber. Jetzt bin ich wieder schwanger und mein Arzt schickt mich ins Beschäftigungsverbot. Im Internet konnte ich leider keine Antwort auf ...
Hallo, ich habe am 24.9.2023 mein erstes Kind geboren und werde voraussichtlich am 21.6.2026 mein zweites Kind gebären. Ich habe nach Kind eins Elterngeld auf ein Jahr auszahlen lassen und bin ab dem 25.9.2024 in Teilzeit In Elternzeit arbeiten gegangen. Kann ich durch die Günstigerprüfung erreichen, dass mein Elterngeld von Kind eins wieder ...
Hallo Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt. nun meine Frage: Kann mein AG derze ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich wende mich mit folgender Fragestellung an Sie: Auf welcher Grundlage erfolgt die Berechnung des Mutterschutzlohnes für den im folgenden beschriebenen Fall? Lage: Meine Frau ist bis Ende Februar 2026 in Elternzeit und würde ab 01. März wieder Vollzeit arbeiten. Sie ist nun im dritten Monat schwanger. Aufgru ...
Liebe Frau Bader, Ich habe eine Bitte und zwar war ich bis Ende September in einem Teilzeit und Minijob Vertrag. Dieser wurde ab Oktober 2025 in Vollzeit umgewandelt und der Minijob Vertrag komplett aufgelöst. Nun habe ich am 3. November festgestellt Schwanger zu sein in der 6ten Woche. Mein Arbeitgeber hat mich seit 1.1.2026 ins BV geschickt. Nun ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe noch eine Frage. Ich war in Elternzeit (ab Juli2025 ohne Bezug von Elterngeld). Seit November 25 arbeite ich wieder und bin erneut schwanger. Wird hier der Basissatz gezahlt weil ich vor Geburt des 2. Kindes (ET Anfang September) keine 12 Monate gearbeitet habe? Vielen Dank im Voraus, Elvira
Folgender Sachverhalt: Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend) individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt. vertragsunterzeichnung am 17.09.2025 Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?
Folgender Sachverhalt: Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend) individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt. vertragsunterzeichnung am 17.09.2025 Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?
Hallo, ich habe eine Frage zu meiner Situation. Und zwar arbeite ich zurzeit in Elternzeit in einem anderen Unternehmen 40%. Meine Elternzeit endet am 13.06. Danach nehme ich in meinem alten Unternehmen den Urlaub, den Resturlaub, der geht bis zum 16.09. Während dieser Zeit arbeite ich da, wo ich jetzt auch in der Elternzeit gearbeitet habe, auf ge ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hätte eine Frage zur Berechnung von Mutterschutzlohn bzw. Gehalt im Falle einer erneuten Schwangerschaft während bzw. im Anschluss an die Elternzeit und würde mich sehr über eine juristische Einschätzung freuen. Zu meiner Situation: 1.Kind: geboren im Juli 2020 2. Kind: geboren im Juli 2025 Ich bin Ärztin und CMV-n ...
Die letzten 10 Beiträge
- Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Suchterkrankung
- Mutterschutzlohn Beschäftigungsverbot
- Zählt Ausschüttung aus eigener Firma zur Einkommensgrenze beim Elterngeld
- Dienstreise/Tagung in der Schwangerschaft
- Welche Mitteilungspflicht habe ich gegenüber dem Kindsvater
- Elternzeit zum Schulanfang möglich?
- Elternzeit
- Negative Folgen Integrationsplatz
- Darf man in Elternzeit (Elterngeld plus) 2 Kleingewerbe haben
- Entwicklungsstörung und Umgang